Eine deutliche Mehrheit des Europaparlaments hat bei der Abstimmung über die Reform des Urheberrechts auch die zwei umstrittensten Punkte befürwortet: Die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechtes. Ähnlich wie beim deutschen Leistungsschutzrecht soll erreicht werden, dass Plattformen wie Google News nicht mehr ohne weiteres Überschriften und Ausschnitte ("Snippets") aus Texten von Nachrichtenseiten übernehmen dürfen, ohne dafür zu zahlen.

Hierzulande hat Google die Verlage allerdings auch nach Einführung des Leistungsschutzrechtes geweigert, derartige Zahlungen zu leisten und die Verlage kurzerhand vor die Wahl gestellt, einer kostenfreien Nutzung zuzustimmen oder Texte gar nicht mehr oder nur noch mit der Überschrift anzeigen zu lassen. Da Google News anders als in der Lobby-Schlacht der Verlage häufig behauptet keine ganzen Texte kopiert, sondern lediglich kurze Ausschnitte und dann auf die Quell-Angebote verlinkt, fürchteten die Verlage in dem Fall allerdings solch bedeutende Reichweiteneinbußen, dass sie in der Regel Google weiter das Recht der kostenfreien Nutzung einräumen.

Besonders stark bekämpft wurde von zahlreichen Seiten die Einführung von sogenannten Upload-Filtern. Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen künftig schon während des Hochladens von Inhalten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Endgültig beschlossen sind die Änderungen noch nicht, Vertreter des Parlaments verhandeln nun im sogenannten Trilog über eine finale Version des Textes mit Abgesandten der EU-Kommission und des Rates der Mitgliedsländer. Danach wird das Europaparlament nochmal abstimmen - da alle drei Institutionen in ihren Entwürfen aber Uploadfilter und Leistungsschutzrecht befürworten, gilt eine Einführung so gut wie sicher.