Paul-Bernhard Kallen, der seit 2010 die Geschäfte von Hubert Burda Media führt, blickt zufrieden aufs letzte Jahr zurück. In einem Interview mit der "Süddeutschen" sagte er, dass der Umsatz zwar leicht um 0,3 Prozent auf 2,66 Milliarden Euro zurückging. Zurückzuführen sei das auf ein schwächeres Geschäft in Indien, Afrika und Osteuropa - im Umkehrschluss läuft es im heimischen Markt also gut. Er spricht von einem "erfreulichen Verlagsgeschäft". Zur genauen Höhe des Gewinns machte Kallen wie bei Burda üblich keine Angaben, die Entwicklung beim Ertrag bezeichnete er aber als "sehr angenehm".

Daher werde Burda auch weiterhin neue Zeitschriften auf den Markt bringen, allerdings keine, die "allein auf das Anzeigengeschäft ausgerichtet" seien. "Heute muss man Magazine entwickeln, die für den Konsumenten einen großen Mehrwert bringen und die Probleme der Leser lösen". Ob es nun jemals eine gute Idee war, Zeitschriften auf den Markt zu bringen, die man nur für Werbekunden entwickelt hat und die für Leser keinerlei Mehrwert bieten, steht auf einem anderen Blatt. Generell soll Burda auch abseits des klassischen Journalismus wachsen. "Wir können zum Beispiel große Hersteller bei der Führung von Marken beraten, denn wir kennen uns mit Inhalten, Reichweiten und Kundenansprache aus."

Ansonsten fordert Kallen wie branchenüblich eine stärkere Regulierung von Facebook und anderer Technologie-Konzerne. Diese müssten Verantwortung für die Inhalte übernehmen, die sie verbreiten. Die am Montag endgültig verabschiedete, stark umstrittene Urheberrechtsreform sei in diesem Zusammenhang "ein richtiger Schritt", gehe aber nicht weit genug. "Es müsste eine Pflicht für die Honorierung von urhebergeschützten Inhalten geben. Denn sonst werden die großen monopolistischen Anbieter mit den Rechteanbietern verhandeln, nach dem Motto: 'Gib mir die Inhalte gratis, wenn nicht, verlierst du ganz viel Geschäft.' Das wird für viele keine freie Entscheidung sein."

Kallen spricht aus Erfahrung - denn das nun auf europäischer Ebene beschlossene Leistungsschutzrecht für Verleger wurde in ähnlicher Form auf Druck der Verlage in Deutschland schon vor einigen Jahren beschlossen. Google stellte die Verlage aber vor genau die von Kallen beschriebene Wahl: Die Einwilligung, dass Überschriften und kurze Snippets samt Verlinkung auf die Originalseiten kostenfrei angezeigt werden dürfen - oder wahlweise der Verzicht auf die Listung. Die Verlage sind allesamt eingeknickt.