Mitte Februar hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth ihren Entwurf zur Novelle des Filmförderungsgesetzes vorgestellt – und zunächst geteilte Reaktionen erhalten. Wie üblich ist eine Novelle des Gesetzes alle fünf Jahre nötig, die nächste greift zum kommenden Jahr. Roth hatte sich vorgenommen, "einen großen Wurf" zu erreichen. Zu beobachten war, dass Roths Entwurf zahlreichen Forderungen der Branche gefolgt ist. Entsprechend ist es auch wenig verwunderlich, dass sich mit etwas zeitlichem Abstand nun die Produktionsallianz, die AG DOK, die Deutsche Filmakademie, der Produzent*innenverband und – durch Beitritt zur Produktionsallianz – der Film- und Medienverband NRW lobend äußern.

Die von Roth unterbreiteten Vorschläge stimmten die Branche hoffnungsvoll in schwierigen Zeiten, formulierte es etwa Björn Böhning, der CEO und Sprecher des Gesamtvorstands der Produktionsallianz. "Das neue FFG, der Steueranreiz und die Investitionsverpflichtung werden für alle Teile der deutschen Filmwirtschaft positive Ergebnisse bringen", zeigt er sich überzeugt.

"Diese Reform umfasst das gesamte Filmschaffen in unserem Land und wird dieses Potenzial heben. Der Dokumentarfilm wird – wie auch der Independent- und Nachwuchsfilm - von dem Reformpaket aus erfolgsbasiertem Automatismus, gestärkter selektiver Förderung auf Bundesebene, Steueranreiz und Investitionsverpflichtung enorm profitieren", lobte indes die Ko-Vorsitzender der AG Dok, Susanne Binninger, während Benjamin Herrmann, Vorstandsvorsitzender Deutsche Filmakademie, betonte, der Entwurf sorge, zusammen mit den weiteren Gesetzesentwürfen, für die "ersehnte Stärkung und Vereinfachung der Förderung" deutscher Kinofilme.

Die Rede ist zudem davon, dass es "nie zuvor" in der Branche eine "vergleichbare Aufbruchsstimmung" und einen derart "breiten Konsens" gegeben hätte. Alle eine der Überzeugung, dass diese Reform besonders wichtig sei. Was sieht der Entwurf nun vor? Unter anderem  einen Steueranreiz für Filmproduktionen in Form einer 30-prozentigen Rückerstattung der Körperschaftsteuer. Zudem eine Investitionsverpflichtung für Fernsehsender und Streamingdienste in Höhe von 20 Prozent ihrer Umsätze in Deutschland und eine Zusammenlegung von kultureller Förderung des Bundes und abgabefinanzierter Eigenförderung der Branche unter dem Dach der Filmförderungsanstalt