Die Werbekampagne zur Einführung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" könnte den Verlag noch teuer zu stehen kommen. Im Jahr 2001 warb die "FAZ" auf Plakatwänden, in Bussen, Zeitungsanzeigen und TV-Spots mit einer fiktiven Titelseite der "FASZ", auf der ein Foto von Boris Becker unter der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling" abgebildet war.
Während die Zeitung argumentierte, Boris Becker sein in diesem Zusammenhang kein Werbeträger, sondern nur Beiwerk der fiktiven Zeitungsausgabe gewesen, gaben die Richter erneut Boris Becker recht: Der Verlag habe Becker ungefragt zum Blickfang seiner Werbekampagne gemacht. Damit bestätigte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung von Anfang vergangenen Jahres.
Somit steht Boris Becker ein Schadenersatz zu, dessen Höhe das Gericht allerdings noch nicht festlegte. In erster Instanz war Becker vom LG München ein Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro zugesprochen worden. Becker hatte ursprünglich 2,3 Millionen Euro gefordert, der Verlag hatte 20.000 Euro angeboten. Das Gericht will sich - wie auch in erster Instanz - erneut am Werbemarktwert Beckers orientieren. Die 1,2 Millionen Euro waren Becker damals aufgrund eines Gutachtens eines Werbefachmanns zugesprochen worden. FAZ-Justiziar Soehring bezeichnete diese Summe damals als "völlig überzogen".