Foto: Blue EyesDie Helfer der Justiz bemüht blue eyes- Chef Martin Husmann (Bild) im Streit um die Sendung "Glückwunsch - Vera macht Träume wahr", die bei RTL II zu sehen war. Wie das Medienmagazin DWDL.de zum Start der neuen RTL-Sendereihe "Helfer mit Herz" mit Vera Int-Veen berichtete, sah Husmann bereits vor der Ausstrahlung der Sendung große Parallelen zu dem in seinem Hause für RTL II entwickelten Format.

Wie Husmann jetzt dem Medienmagazin DWDL.de bestätigte, reichte sein Unternehmen eine Unterlassungsklage beim Landgericht München I gegen Vera Int-Veen ein, die auch die neue Sendung "Helfer mit Herz" moderiert. Das Unternehmen blue eyes beruft sich in seiner Klage auf das Wettbewebersrecht, wie Husmann im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de erklärt. Während zwei Staffeln fuhr Int-Veen für blue eyes und RTL II mit "Glückwunsch" Quotenerfolge ein. Im Dezember dann sendete RTL mit "Helfer mit Herz" ein ähnliches Format, das von Int-Veen nicht nur moderiert, sondern auch produziert wurde.
 
Angeblich habe Vera Int-Veen während der Laufzeit der Sendung "Glückwunsch" keine ähnlichen Projekte, wie es bei "Helfer mit Herz" der Fall sei, in Angriff nehmen dürfen. Dies aber habe sie mit der Produktion des "Helfer mit Herz"-Piloten getan, heißt es. Die konkreten Vorwürfe lauten unter anderem "unlautere Leistungsübernahme" und "unlautere Behinderung", da Int-Veen es mit ihrer neuen RTL-Sendung Husmann und seiner Firma unmöglich mache, für die Kölner ähnliche Formate zu entwickeln. Zudem profitiere sie dabei vom guten Ruf, den ihr die bluy eyes-Sendung eingebracht habe.

Der Wechsel von Vera Int-Veen von RTL II zu RTL mit einem Coaching-Format stellt für blue eyes keine glückliche Konstellation dar. So war "Glückwunsch" für Auftraggeber RTL II verhältnismäßig erfolgreich. Die Lücke, die Int-Veen dort hinterließ, füllte der Sender mit Verona Pooth und der Sendung "Engel im Einsatz". Die aber wird nicht von blue eyes, sondern von Endemol produziert.

In seiner Klage beruft sich Husmann weniger auf die Inhalte der fraglichen Sendung, sondern beschränkt sich auf geschäftliche Fragen, die das Wettbewerbsrecht berühren. Fraglich ist, ob eine Klage, die sich auf das Urheberrecht stützen würde, zum Ziel führen würde. Schließlich handelt es sich bei "Helfer mit Herz" nicht um eine detaillierte Neuauflage von "Glückwunsch". In den Details weichen die Sendungen voneinander ab. Somit scheint der Berufung auf die einzelnen Vertragsmodalitäten zwischen blue eyes und Int-Veen mehr Aussicht auf Erfolg beschieden.
 
Gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de sagte Vera Int-Veen zum Start der neuen Sendung im vergangenen Dezember: "In beiden Sendungen helfen wir Familien, aber das ist dann auch schon die einzige Gemeinsamkeit".

Zu einzelnen Hintergründen des schwebenden Verfahrens wollte sich Husmann nicht äußern. Die Klage sei Int-Veens Produktionsfirma time 2 talk zugestellt worden. Derzeit laufe noch eine entsprechende Widerspruchsfrist. Bei Int-Veens Produktionsfirma time 2 talk, die seit Beginn 2007 mehrheitlich zur MME Moviement Gruppe gehört, verweist man auf DWDL.de-Nachfrage auf den Sender RTL, der das umstrittene Format ausstrahlt. RTL II möchte sich zu den Vorgängen nicht äußern.