Foto: Medientage MünchenNachdem es in Sachen Jugendschutz im vergangenen Jahr recht ruhig war um "Deutschland sucht den Superstar" übt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in diesem Jahr wieder scharfe Kritik an dem Format. So teilte das Gremium am Donnerstag mit, dass die Wiederholung der Auftakt-Sendung im Tagesprogramm vom 9. Januar dieses Jahres gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen hat. Kritisiert wurden das herabwertende Verhalten der Jury und das gezielte Lächerlichmachen eines Kandidaten vor dem Fernsehpublikum. Damit habe die Sendung Kinder unter 12 Jahren in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können.

Im konkreten Fall ging es um einen Kandidaten, der mit einem feuchten Fleck auf der Hose vor die Jury getreten war.  Juror Dieter Bohlen sprach den Kandidaten mehrfach höhnisch darauf an. Der Fleck fand auch in der gesamten Darstellung des Castings große Beachtung. Zudem gestand RTL wenige Tage später ein, dass eine Äußerung Bohlens über die gesanglichen Qualitäten des Kandidaten nicht in diesem Casting gefallen war, sondern aus einem anderem Casting hineingeschnitten wurde.
 

 
"Hier werden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert. Hier werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Das wirkt erklärten Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegen und kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben", so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring (Bild).

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Der von der KJM festgestellte Verstoß bleibt allerdings folgenlos, da die Kommission keine rechtliche Handhabe hat, eine Beanstandung auszusprechen, geschweige denn, ein Bußgeld zu verhängen. Der Grund: Nachdem RTL im Jahr 2008 wegen verschiedener Verstöße mit der Sendung "DSDS" ein Bußgeld von insgesamt 100.000 Euro zahlen musste, legt der Sender die Folgen nun vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vor. Diese hat die nun beanstandeten Ausschnitte freigegeben.

Eine daraufhin durchgeführte Prüfung der KJM, ob die FSF die "Grenzen ihres Beurteilungsspielraumes in diesem Fall überschritten hat", kam "nach intensiver Diskussion" zu dem Ergebnis, dass die FSF ihre Grenzen "nicht eindeutig" überschritten habe. Daher ist bis zur Ausstrahlung alles formal korrekt abgelaufen. Da die Sendung feigegeben wurde, kann sie nicht nachträglich beanstandet werden.
 
Eine Konrolle vor der Ausstrahlung kann in Deutschland nur freiwillig erfolgen, da eine Überprüfung im Vorfeld durch die Behörden dem Zensur-Verbot widerspräche. Allerdings will die KJM die Freiwillige Selbstkontrolle noch einmal ins Gebet nehmen. Man wollte mit den Verantwortlichen der FSF noch einmal "über die Anwendung von Jugendschutz-Kriterien bei der Bewertung von Fernsehformaten " sprechen. "Dieser Dialog mit der FSF ist uns sehr wichtig, um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren", so Ring.

Der "DSDS"-Fall ist der zweite in kurzer Folge, bei der eine positive Entscheidung der FSF für eine RTL-Sendung eine Ahndung durch die KJM verhinderte. Auch bei einer Ausgabe der RTL-Reihe "Erwachsen auf Probe" kamen beide Gremien zu unterschiedlichen Ergebnissen. Da auch hier die Entscheidung der FSF formal korrekt war, hat die KJM keine weitere Handhabe.