Udo Foht ist rechtmäßig wegen Betrugs und Bestechlichkeit verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des ehemaligen MDR-Unterhaltungschefs gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig aus dem März 2023 verworfen, das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Demnach habe der BGH nun entschieden, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweisen würde.

Der ehemalige MDR-Unterhaltungschef hatte in dem Prozess eingeräumt, bis zu seiner Entlassung im Jahr 2011 über mehrere Jahre hinweg verschiedene Geldgeber aus der Show-Branche um Darlehen gebeten zu haben, auch wenn er wusste, dass er die Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Das Geld soll er sich für die Produktion von Schlagersendungen geliehen haben. Zumeist habe es sich dabei um fünfstellige Summen gehandelt. 

Das Landgericht sprach Foht damals schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Dass der ehemalige Manager gegen das Urteil Revision einlegen würde, kam für viele Beobachter überraschend, gab es zuvor doch einen Deal mit der Staatsanwaltschaft (DWDL.de berichtete). 

Dieser Deal sicherte Foht eine Bewährungsstrafe zwischen 12 und 21 Monaten zu, sollte er geständig sein. Er gestand und das Urteil bewegte sich dann auch in diesem Rahmen. Durch die Entscheidung des BGH ist die Revision nun hinfällig. "Herr Foht hat dem MDR und anderen vor vielen Jahren erheblichen Schaden zugefügt", erklärte der MDR nach dem Urteil im März 2023. Man habe gegenüber Foht mehr als 300.000 Euro Schadenersatz geltend gemacht. "Einen relevanten Teil davon hat Herr Foht bereits gezahlt", so der Sender damals.