Das Landgericht Leipzig hat den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 72-Jährigen am Freitag wegen 13-fachen Betrugs und Bestechlichkeit schuldig. Der Prozess gegen Foht lief bereits seit dem vergangenen September. Durch einen Deal mit der Siebenten Strafkammer und der Staatsanwaltschaft war Foht im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe zwischen zwölf und 21 Monaten zugesichert worden.

Foht hatte gestanden, bis zu seiner Entlassung im Jahr 2011 über mehrere Jahre hinweg verschiedene Geldgeber aus der Show-Branche um Darlehen gebeten zu haben, auch wenn er wusste, dass er die Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Das Geld soll er sich für die Produktion von Schlagersendungen in geliehen haben. Zumeist habe es sich dabei dabei um fünfstellige Summen gehandelt. 

"Herr Foht hat dem MDR und anderen vor vielen Jahren erheblichen Schaden zugefügt", erklärte der MDR nach dem Urteil. Die Anstalt habe die Aufklärung damals selbst initiiert und Strafanzeige gestellt "sowie umfangreich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert". Als Lehre aus der damaligen Zeit sei "eines der modernsten und besten Compliance-Management-Systeme" aufgebaut worden. Der MDR habe gegenüber Foht mehr als 300.000 Euro Schadenersatz geltend gemacht. "Einen relevanten Teil davon hat Herr Foht bereits gezahlt", so der Sender weiter.

Am Freitagvormittag hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zunächst ihre Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten forderte, sprach sich die Verteidigung für ein Jahr aus. Das Urteil lag nun in etwa dazwischen - und drei Monate gelten bereits als vollstreckt.