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Erst vor wenigen Tagen ist Udo Foht vom Landgericht Leipzig  verurteilt worden. Der ehemalige MDR-Unterhaltungschef wurde wegen Betrugs und Bestechlichkeit in 13 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, dem vorausgegangen war ein Deal mit der Staatsanwaltschaft. Sollte Foht geständig sein, war ihm eine Bewährungsstrafe zwischen 12 und 21 Monaten zugesichert worden (DWDL.de berichtete). Da sich die verhängte Strafe in diesem Rahmen befand war nicht davon auszugehen, dass Foht gegen das Urteil vorgeht. Doch genau das hat er nun getan und Revision eingelegt. 

Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" über den Schritt berichtet. Zu den Gründen der Revision konnte der Sprecher des Gerichts nichts sagen, ein solcher Schritt muss innerhalb einer Woche nach einem Urteil folgen und kann zunächst auch nicht näher begründet werden. Auch Foht oder dessen Anwalt haben sich bislang nicht zur eingelegten Revision geäußert. 

Foht hatte vor Gericht gestanden, bis zu seiner Entlassung im Jahr 2011 über mehrere Jahre hinweg verschiedene Geldgeber aus der Show-Branche um Darlehen gebeten zu haben, auch wenn er wusste, dass er die Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Das Geld soll er sich für die Produktion von Schlagersendungen in geliehen haben. Zumeist habe es sich dabei dabei um fünfstellige Summen gehandelt. "Herr Foht hat dem MDR und anderen vor vielen Jahren erheblichen Schaden zugefügt", erklärte der MDR nach dem Urteil. Der MDR habe gegenüber Foht mehr als 300.000 Euro Schadenersatz geltend gemacht. "Einen relevanten Teil davon hat Herr Foht bereits gezahlt", so der Sender weiter.

Das vom Landgericht Leipzig ergangene Urteil muss nun vom Bundesgerichtshof auf etwaige Rechtsfehler überprüft werden. Inhaltlich wird der Fall bei einer Revision dagegen nicht neu verhandelt oder überprüft.