Graphik: DWDLDie Praktiken einiger Call-TV-Anbieter waren in den vergangenen Monaten immer wieder Anlass für viel Kritik. Doch die für die Überwachung der Sender zuständigen Landesmedienanstalten sahen lange Zeit tatenlos zu. Nachdem in anderen Staaten wie etwa Großbritannien inzwischen massiv gegen unfaire Methoden vorgegangen wird, regt sich seit einiger Zeit aber auch bei den deutschen Medienwächtern Unmut.

So seien inzwischen zahlreiche Zuschauerbeschwerden bei den Landesmedienanstalten eingegangen. Aus diesem Grund beraumte man nun den sogenannten Call-TV-Gipfel an, auf dem sich Medienaufsicht, Fernseh-Veranstalter und der VPRT über neue "Anwendungs- und Auslegungsregeln" für die Telefongewinnspiele zu sprechen.

Man einigte sich schließlich darauf, den Entwurf der Landesmedienanstalten von Anfang April als Grundlage des weiteren Handelns zu nehmen. Der besagt unter anderem, dass die Moderatoren keinen künstlichen Zeitdruck aufbauen dürfen, dass die ausgezahlten Gewinne dokumentiert werden müssen und dass die "technischen Mechanismen" offengelegt werden müssen.


Darüberhinaus müssen Rätsel innerhalb der Sendung aufgelöst werden, wobei die Lösung nachvollziehbar sein muss - das einfache Einblenden einer Lösungszahl genügt etwa bei Additionsspielen nicht. Gewinnspiele dürfen zudem nicht "unangemessen schwer" sein. Werden Bilder verwendet, müssen diese für die Darstellung auf verschiedenen Bildschirmformaten und -kategorien geeignet sein, bei Wortsuchspielen sind nur "gebräuchliche" Wörter zugelassen. Grundlage seien hier "gängige Nachschlagewerke" oder allgemein erhältliche Publikationen.

Hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen hat der Vorsitzende der KJM vorgeschlagen durch zusätzliche Hinweise deutlich zu machen, dass Minderjährige von den Gewinnspielen ausgeschlossen sind und insofern Gewinne auch nicht an sie ausgezahlt werden. Einen konkreten Maßnahmenkatalog konnte man auf dem Call-TV-Gipfel aber nicht präsentieren. Der befinde sich gerade noch in Abstimmung mit den Call-TV-Betreibern.

Ob dieser neue Katalog nun den Durchbruch bringt, ist mehr als fraglich. Zahlreiche Regelungen galten auch bisher schon, eingehalten wurden sie trotzdem häufig nicht. Kürzlich wurde die "Sat.1 Quiz Night" beanstandet, weil dort irreführende Aussagen getätigt worden seien - aber erst mit fast einem halben Jahr Verspätung und nur für eine einzelne Sendung. Konsequenzen für den Sender hatte das ohnehin keine weiteren, weil den Landesmedienanstalten schlicht die Mittel dazu fehlten.

Interessant ist daher vor allen Dingen ein Vorstoß, der sogar von den Anbietern selbst kam: Mit dem Gesetzgeber soll nun erörtert werden, ob im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Norm zu den Gewinnspielen verankert werden soll. Diese rundfunkstaatsvertragliche Norm böte den Sendern auf der einen Seite Rechtssicherheit, den Landesmedienanstalten auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit, Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und die Sender mit Bußgeldern zu belegen, wie Dr. Peter Widlok, Pressesprecher der LfM im Gespräch mit DWDL.de erklärte. Denn die Wirkung der derzeit lediglich möglichen Beanstandungen sei "sicherlich begrenzt", so Widlok.