Logo: PrimaComVor rund zwei Wochen gab Kabel Deutschland bekannt, 18,6 Prozent der Anteile am Kabelnetzbetreiber Primacom übernommen zu haben. 45 Millionen Euro ließ KDG dafür springen. Doch das Geschäft könnte nun nachträglich noch untersagt werden, wie "Spiegel Online" berichtet.

Die Beteiligung wurde von den beiden Unternehmen gar nicht beim Kartellamt angemeldet. Nach Ansicht der Kartellwächter hätten Kabel Deutschland und Primacom das aber tun müssen und die Freigabe abwarten müssen. Da sie das nicht getan haben, haben sie nach Ansicht des Kartellamts gegen das Vollzugsverbot verstoßen.


Nun wurde die Unternehmen dem Bericht zufolge darüber informiert, dass die ein Entflechtungsverfahren eingeleitet worden sei. "Es gibt kaum Zweifel, dass das Geschäft hätte angemeldet werden müssen“, sagte eine Sprecherin des Amtes. "Wir prüfen jetzt, ob Voraussetzungen für eine Untersagung vorliegen."

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Dem Vernehmen nach soll KDG bereits in Aussicht gestellt haben, das Paket zum Großteil wieder abzugeben. Bei Primacom hieß es laut "Spiegel Online", das Schreiben sei gestern eingegangen, eine Pflichtmitteilung sei aber nicht notwendig, da es sich um eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer handle.