Logo: NDRAnfang des Jahres hatten Landeskriminalbeamte über mehere Monate hinweg Telefongespräche von Journalisten mitgeschnitten und protokolliert. Vor wenigen Wochen tauchten Protokolle der Telefonate dann in einigen Anwaltskanzleien auf. Spiegel Online und der NDR lassen derzeit einem Bericht des "journalist" zufolge prüfen, ob eine Vernichtung der Abhör-Protokolle veranlasst werden kann, bevor sie möglicherweise in einem Gerichtsverfahren verlesen werden, wie der "journalist" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Spiegel-Online-Chefredakteur Mathias Müller von Blumencron hält die Abhörmaßnahmen für rechtswidrig: "Den Ermittlern war klar, dass es sich um Recherchegespräche von Journalisten handelt, die nichts mit den Ermittlungen zu tun hatten, die die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt geführt hat", so von Blumencron gegenüber dem Medienmagazin journalist. "Da hätten die Tonbänder abgeschaltet und die Protokolle vernichtet werden müssen." So sieht es auch der Chefredakteur des Radiosenders NDR Info, Joachim Knuth. Knutz fordert ebenfalls: "Wenn es Abschriften gibt, dann müssen sie aus dem Verkehr gezogen werden."


Generalbundesanwältin Monika Harms sieht das anders: "Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abbruch von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen für den Fall, dass ein Gespräch zwischen einem Beschuldigten und einem Journalisten anfällt, besteht nicht." Die Bundesanwaltschaft beruft sich auf Ermittlungen nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs, der Vereinigungen mit terroristischem Zweck unter Strafe stellt. Offenbar wurden in diesem  Zusammenhang die Gespräche eines Aktivisten aus der linken Szene mitgeschnitten, der zugleich als Informant zum Thema Rechtsradikalismus mit mehreren Redaktionen zusammenarbeitete. Neben der NDR und "Spiegel Online," wurden auch Journalisten aus den Redaktionen von "taz", "tagesschau.de" und "Tagesspiegel" abgehört.