Bild: ARD/TV21/GaboSabine Christiansens Firma TV 21 hat vor dem Berliner Landgericht gegen die Firma Medienkontor ihres Ex-Mannes Theo Baltz verloren. Hintergrund: Baltz hatte einst den Polittalk von Sabine Christiansen produziert. Nachdem die Ehe in die Brüche ging, übernahm Christiansen die Produktion mit TV 21 selbst. Medienkontor war aber weiterhin für Produktionsorganisation und technische Umsatzung verantwortlich. Das zunächst vereinbarte Honorar dafür kürzte TV 21 aber mit der Begründung, Medienkontor würde nicht alles liefern, was in Rechnung gestellt worden sei.

Zunächst hatte Medienkontor Christiansens TV 21 auf 800.000 Euro verklagt, zwischenzeitlich wurde die Klage aber auf Honorare für ein Interview Christiansens mit George Bush in Washington erweitert. TV 21 konterte mit einer Gegenklage und fordert seinerseits 700.000 Euro von Medienkontor zurück, weil vereinbarte Leistungen nicht erbracht worden seien.


Am Montag fiel nun ein Urteil in dem etwas verworrenen Fall - und es fiel zugunst von Medienkontor und gegen Christiansens TV 21. Diese wurde dazu verurteilt, rund 1,1 Millionen Euro an Honoraren plus Zinsen an Medienkontor nachzuzahlen. Die Gegenklage von TV 21 wurde im gleichen Zug zurückgewiesen.

Dabei hatte das Gericht Christiansen sogar teilweise recht gegeben. Bestimmte Leistungen seien tatsächlich nicht erbracht worden, heißt es im Urteil. Die weggefallenen Leistungen fallen demnach im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht so stark ins Gewicht, dass Kürzungen berechtigt seien, befanden die Richter. Innerhalb eines Monats kann gegen das Urteil nun Berufung eingelegt werden - und das durchaus nicht ohne Erfolgschancen. Das Gericht räumte ein, dass Verträge wie im vorliegenden Fall sehr selten seien - und man ein Urteil einer weiteren Instanz selbst mit Spannung erwarte.