Logo: HR; Grafik: DWDL.deDer Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag unanfechtbar beschlossen, dass der Hessische Rundfunk am heutigen Freitag einen Wahlwerbespot der rechtsradikalen Partei NPD zeigen muss. Der Sender hatte die Ausstrahlung abgelehnt, weil man im Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sieht. Am Donnerstag gab das Verwaltungsgericht Frankfurt dem HR zunächst recht.


Der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun teilt die Auffassung des HR nicht und hob das Urteil nach einer Beschwerde der NPD im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auf. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt zur Stunde noch nicht vor.



Beim Sender bedauert man die Entscheidung. „Der Hessische Rundfunk wird sich aber - wie es sich im Rechtsstaat gehört - der Entscheidung des Gericht beugen“, sagte HR-Intendant Helmut Reitze. Somit wird der Spot am heutigen Freitag im Fernsehprogramm des Senders zu sehen sein. Die Fernsehsender sind verpflichtet, die eingereichten Wahlwerbespots der Parteien zu senden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.