Bild: SWR/Rafael KrötzDie angestrebte Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Verlegern, die die Fernsehinhalte für ihre Internetprojekte nutzen wollen, nimmt allmählich Formen an. Während der Intendantensitzung in der vergangenen Woche haben sich die Chefs der ARD-Anstalten auf Leitlinien für konkrete Verhandlungen mit den Verlagen geeinigt. In einem Interview mit dem Internet-Magazin "Telepolis" sagte SWR-Intendant Peter Boudgoust: "Wir haben und auch auf bestimmte Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe geeinigt, wobei in jedem Fall Einzelprüfungen notwendig sind".

Eine große Rolle bei der Nutzung der ARD-Inhalte im Netz von anderen Angeboten werden laut Boudgousts Einschätzung lediglich Verlinkungen spielen. "Ich glaube, das weit überwiegende Interesse wird darauf gerichtet sein, per Verlinkung zu den Angeboten der Rundfunkanstalten zu kommen". Da eine Verlinkung bereits heute ohne jegliche Form der Kooperation möglich ist, kann es laut Boudgoust auch Mischmodelle geben, in denen die Verlinkungen durch exklusiv lizensierte Inhalte der ARD ergänzt werden könnten. Diese seien dann jedoch zu vergüten.
 


"Wenn es in Richtung exklusive Nutzung gehen soll, muss es eben zur kostenpflichtigen Lizensierung kommen", so Boudgoust. Diese Form der Kooperation klingt weniger spektakulär, als die ersten Ankündigungen der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Bewegtbildinhalte auch anderen Anbietern zur Nutzung in deren Angeboten zur Verfügung zu stellen. Das nun von Boudgoust beschriebene Modell scheint auf regulär kostenfreie Verlinkung und regulär zu vergütende Zweitverwertung hinauszulaufen.