Foto: PhotocaseDie Kandidatin der Doku-Soap "Mein großer, dicker peinlicher Verlobter", die Sat.1 im Jahr 2004 zeigte, ist schon arg gebeutelt. Nicht nur, dass sie zwei Wochen lang vor den Kameras immer wieder neue Demütigungen erfuhr und dann auch noch ihrer Familie Schauspieler Tetje Mierendorf in der Rolle als Liebe ihres Lebens präsentieren musste.

Nun entschied zudem Deutschlands oberstes Finanzgericht - der Bundesfinanzhof -, dass die Kandidatin das am Ende an sie ausgezahlte Preisgeld von 250.000 Euro versteuern muss. Die Kandidatin hatte Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts eingelegt. Zwar nennt das Gericht die Sendung in seiner Pressemitteilung nicht beim Namen, doch alle sendungsrelevanten Details lassen keinen anderen Schluss zu, als dass es sich um das Sat.1-Format handelt.
 


Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass "die Klägerin mit ihrer Teilnahme an der Fernsehshow eine Leistung gegenüber dem Produzenten bzw. dem Fernsehsender erbracht hat und das Preisgeld Entgelt für diese Leistung ist". Nach Argumentation des Gerichts lebten derlei Sendungen "nahezu ausschließlich" von der Mitwirkung ihrer Kandidaten.

Demnach resultiere der Gewinn - anders als bei Pferderennen oder Lotto - aus einer erbrachten Leistung und nicht aus spielerischem Glück und muss unter dem Punkt "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Bei klassischen Game-Shows indes gilt derzeit, dass Gewinne in der Regel zunächst steuerfrei sind, sofern die Teilnahme nur gelegentlich erfolgt und der Faktor Glück eine entscheidende Rolle spielt.