Logo: Sat.1 / Grafik: DWDL.deGegenstand eines Rechtsstreits ist die im April 2006 ausgestrahlte Sat.1-Sendung "Jetzt geht's um die Eier! Die große Promi-Oster-Show". Während der Show, die aus einem Stadion in Halle (Westfalen) gesendet wurde, war mehrfach ein großer goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband, Schriftzug und Werbebanner der bekannten Herstellerfirma im Bild.

Sat.1 hatte gegen die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK geklagt, die eine Show des Senders wegen Schleichwerbung beanstandet hatte. Das Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat in einem heute bekannt gewordenen Urteil aus dem Februar geurteilt, dass Schleichwerbung in Unterhaltungssendungen nicht zulässig sei, auch wenn sie bei Sportübertragungen geduldet würde. Die Klage von Sat.1 wurde abgewiesen.
 


Beim Sender sieht man sich aber nach wie vor nicht verantwortlich für den Osterhasen, da die Veranstaltung von einer externen Firma organisiert worden sei und es sich um sogenannte aufgedrängte Werbung handelte, deren Übertragung wie bei Sportveranstaltungen nicht vermeidbar sei. Soweit der Standpunkt des Senders. Die Richter hielten dagegen, Sat.1 könne sich als Inhaberin der Rechte am Sendeformat nicht auf die Auslagerung der Produktion am Übertragungsort berufen.

Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, begrüßte das Urteil als "wichtige Unterstützung" im Kampf gegen Schleichwerbung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das Verwaltungsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen. Davon will Sat.1 laut Medienberichten auch Gebrauch machen.