Logo: NDRDer Norddeutsche Rundfunk vermutet, dass Sabine Christiansen bei ihrer Sendung "Mein 2008", die am 11. Januar im Ersten zu sehen war, gegen eine Vereinbarung mit dem Sender verstoßen hat. Im vergangenen Monat geriet die Sendung, in der die ehemalige ARD-Talk-Lady einen Ausblick auf das Jahr gegeben hatte, noch einmal in die Schlagzeilen, da Christiansen mittlerweile für den Automobilkonzern Daimler als "Markenbotschafterin" tätig ist.

Für den NDR ist der genaue Termin des Beginns der Kooperation mit dem Unternehmen von Bedeutung, da laut ARD-Programmdirektor Günter Struve "programmprägende" Moderatoren ihre PR-Aktivitäten für andere Unternehmen der ARD offenlegen müssten. Medienberichten zu Folge kam der Vertrag zum ersten Mal Ende Januar zum Tragen. Fraglich ist für den NDR, zu welchem Zeitpunkt er geschlossen wurde.
 


"Der NDR hat den Anwalt von Sabine Christiansen mehrfach gebeten, uns gegenüber die Frage nach dem genauen Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses mit Daimler aufzuklären. Bis heute jedoch ist dieser Bitte nicht entsprochen worden. Deshalb muss der NDR nunmehr davon ausgehen, dass der Vertrag von Frau Christiansen mit Daimler bereits zum Zeitpunkt der Produktion der Sendung ‚Mein 2008‘ bestand. Dies käme einem Verstoß gegen Vereinbarungen gleich, die der NDR mit Frau Christiansen getroffen hat", sagte NDR-Sprecher Martin Gartzke hierzu dem Medienmagazin DWDL.de.
 
Chrstiansens Büro sieht das indes anders. Auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de teilt Anwalt Christian Schertz mit: "Wir haben mehrfach den NDR schriftlich und begründet darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Vorschriften des NDR bzw. Regelungen aus den Verträgen mit dem NDR nachgewiesenermaßen nicht vorliegt. Hierzu wurde von den Anwälten von Frau Christiansen der Vertrag mit Daimler eingesehen und mit den entsprechenden Regelungen des NDR verglichen. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde sodann dem NDR in zwei Anwaltsschreiben unter Bezugnahme auf die einzelnen Vorschriften des NDR jeweils dargelegt, warum eine Vertragsverletzung ausscheidet, insbesondere eine Verletzung von Offenbarungspflichten keinesfalls gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist es von hier aus nicht nachvollziehbar, warum der NDR weiterhin einen Vertragsverstoß vermutet, was wir sehr bedauern."
 
Selbst wenn nach Ansicht Christiansens eine Vertragsverletzung nicht gegeben ist, so trifft auch die Stellungnahme des Anwalts keine Aussage darüber, ob die Frage des NDR nach dem konkreten Termin des Vertragsschlusses inzwischen beantwortet ist - zumal nicht der NDR Einsicht in den Daimler-Vertrag nahm, sondern Christiansens Anwälte.

In der besagten ARD-Sendung war auch Daimler-Chef Dieter Zetsche zu Gast. Einen Zusammenhang zwischen Christiansens Tätigkeit als Markenbotschafterin und der Sendung sei jedoch "denklogisch ausgeschlossen", teilte Christiansen Anwalt bereits im vergangenen Monat mit. Auch beim NDR sah man in der Sendung keinen Grund zur Beanstandung im Hinblick auf Schleichwerbung.

Der Sender wird das Thema zunächst nicht weiter verfolgen, zumal derzeit keine weiteren Projekte mit Christiansen geplant seien. "Der NDR wird jedoch weiter darauf bestehen, dass für etwaige zukünftige Projekte Klarheit über für uns relevante vertragliche Verpflichtungen von Frau Christiansen gegeben sein muss", so Gartzke.