Grafik: DWDL.de; Logos: ARD & ZDFDie Diskussion um die Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist in vollem Gange. Einen Streitpunkt stellen vor allem die künftigen Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet dar. In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeiten" sprach nun Bayerns Ministerpräsident Günther Becktstein über seine Positionen in diesen Fragen.

So beäugt auch Beckstein die neuen Angebote von ARD und ZDF in Netz kritisch. "Hier müssen sich die Sender eine Grenzziehung gefallen lassen", erklärte der Politiker. "Nicht jedes Ratgeber-Angebot zu Haus und Hof, Garten und Herd fällt unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu Grundversorgung, zumal im Internet", so Beckstein weiter. So könne er gut verstehen, dass sich die Verlage von Zeitungen und Zeitschriften im Netz in Konkurrenz zu ARD und ZDF sehen würden
 


Hinsichtlich der Verbreitung von Fernsehsendungen über die Mediatheken der Sender sprach sich Beckstein für eine zeitliche Begrenzung aus. "Ich halte die bislang genannte Sieben-Tage-Regel für kostenlose Verfügbarkeit für sinnvoll, eine zeitliche Grenze muss es allein aus wettbewerbs- und europarechtlichen Gründen geben", so Beckstein.

Auch die Deckelung des Geldbetrages, den ARD und ZDF für ihre Aktivitäten im Netz aufwenden dürfen, hält Beckstein weiterhin für sinnvoll. Die bisherige Grenze von 0,75 Prozent ds Gesamtetats soll demnach ein Anhaltspunkt für die Zukunft sein. "Wobei ich diese exakte Zahl nicht für ein Evangelium halten möchte", sagte Beckstein im Gespräch mit der "FAZ".

Hinsichtlich einer Umgestaltung des Gebührenmodells präferiert Beckstein derzeit eine Fortentwicklung des bestehenden Modells, anstatt einer kompletten Neugestaltung durch die Einführung neuer Abgabeformen. In der Debatte ist derzeit neben der aktuelle geltenden gerätebezogenen Gebühr eine Haushalts-Abgabe.
 
Hinsichtlich der Einführung eines Public-Value-Tests für neue Angebote von ARD und ZDF hält Beckstein die jeweiligen Gremien der Sender für ausreichend, um den Test durchzuführen. "Das sollten wir im Kern nicht an Dritte delegieren, wenn damit eine effektive Kontrolle - nicht Pro-Domo-Entscheidungen - erreicht wird". Eine externe Kontrolle würde schließlich auch durch die EU-Kommission in Brüssel erfolgen, so Beckstein in der "FAZ".