Logo: PremiereDer Münchener PayTV-Anbieter hat am vergangenen Montag, den 19. Dezember, dem Oberlandesgericht Düsseldorf fristgemäß seine Klagebegründung für eine Klage gegen den Kabelkonzern Unity Media vorgelegt, bestätigt Premiere-Pressesprecher Heerdegen am Freitagabend gegenüber DWDL. Die Klage habe man bereits im Sommer, unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Zusammenschlusses der Kabelnetzbetrieber Ish und Iesy zu Unity Media, eingereicht.

Mit dem Zusammenschluss des nordrhein-westfälischen und hessischen Kabelnetzbetreibers wurde die Anzahl der Kabelnetzbetreiber in Deutschland weiter dezimiert. „Wir glauben, dass das den Wettbewerb gefährdet“, sagt Heerdegen und ergänzt: "Das haben wir ja erst am Mittwoch gesehen." Einen direkten Zusammenhang zwischen der Bundesliga-Entscheidung der DFL und der Klage bestreitet Heerdegen aber: Die Klagebegründung für das Düsseldorfer Gericht sei vor der Entscheidung über die Übertragungsrechte abgeschickt worden.

Wenn wie im Falle von Arena und Unity Media ein Kabelnetzbetreiber selber zum Anbieter von Fernsehinhalten werde, sei dies „grundsätzlich bedenklich“, so Heerdegen gegenüber DWDL. Premiere habe sich in den vergangenen Jahren umgekehrt entwickelt: Man habe sich von Technik und Infrastruktur getrennt und auf das Programmangebot konzentriert. Noch besitzt Arena auch keine Sendelizenz. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten hat bereits eine Prüfung angekündigt, da mit  der Vergabe der Bundesligarechte an Arena eine Konstellation eingetreten sei, bei der Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter identisch wären. Diese Position vertritt auch Premiere.

Wann mit einer ersten Reaktion des Oberlandesgericht Düsseldorf zu rechnen ist, konnte Premiere-Sprecher Heerdegen am Freitagabend nicht beurteilen. Für Unity Media ist es am Freitag nicht die erste Nachricht über juristische Stolpersteine: Ein anderes Münchener Unternehmen erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen die Nutzung des Namens „tividi“ für das digitale Fernsehangebot des Kabelkonzerns.