Foto: GEZVielen ist sie ein Dorn im Auge und wohl kaum einer zahlt die Gebühren, die die GEZ erhebt, wirklich gern. Für den Gebührenzahler ist die GEZ ergo eine staatliche Einrichtung. Doch genau dem widerspricht die Gebühreneinzugszentrale. Im konkreten Fall ging es um einen Reinigungsauftrag für die Gebäude der GEZ in Köln.
 
Die Rundfunkanstalten wollten diesen Auftrag ohne vorherige Ausschreibung vergeben. Sie argumentierten, die Rundfunkgebührenfinanzierung sei im Sinne des Vergaberechts nicht staatlich. Folglich seien sie keine öffentlichen Auftraggeber. Das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch hatte Zweifel an dieser Argumentation, da die Zahlung von Rundfunkgebühren staatlich vorgeschrieben ist. Daher legte es die Frage wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Europäischen Gerichtshof vor.

Rechtsanwalt Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei Rotthege, Wassermann & Partner, der einen Bieter im Nachprüfungsverfahren gegen die Rundfunkanstalten vertritt, erläutert den Beschluss: "Diese Frage hat europaweite Bedeutung. Wir haben die Vorlage beim OLG beantragt, damit der Gerichtshof endlich Klarheit schafft." Falls bestätigt wird, dass die Rundfunkanstalten öffentliche Auftraggeber sind, hat dies gravierende Konsequenzen: Alle Aufträge der Rundfunkanstalten oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen dann europaweit ausgeschrieben werden, teilt das Anwaltsbüro mit.