Logo: WDR; Grafik: DWDL.deSchon bei der Vorstellung des ARD-Programms für 2007 Ende Oktober kündigte WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf an, für eine Freigabe des Zweiteilers "Eine einzige Tablette" über den Contergan-Skandal notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen. Diese Ankündigung machte der WDR nun wahr.

Gemeinsam mit der Produktionsfirma Zeitsprung hat der WDR Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht gegen die Urteile des Landgerichts Hamburg eingelegt. Dieses hatte nach mündlicher Verhandlung einstweilige Verfügungen der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal und des damals beteiligten Rechtsanwalts Schulte-Hillen gegen die Ausstrahlung des Films weitgehend bestätigt, so der WDR am Freitag in einer Mitteilung.


Dabei habe sich das Gericht bei seiner Entscheidung aber auf eine Drehbuchfassung gestützt, obwohl der fertige Film zur Ansicht vorgelegt worden sei. Zwar habe das Gericht den Film als Kunstwerk eingeordnet, diesem aber dennoch den für Kunstwerke geltenden weitgehenden Schutz der Verfassung versagt. Stattdessen seien die für Presseberichterstattung geltenden Maßstäbe angelegt worden.

Damit sind nach Ansicht der Kammer Abweichungen der filmischen Darstellung von den über 40 Jahre zurückliegenden historischen Geschehnissen unzulässig. "Unser fiktionaler Film entspricht den historischen Ereignissen. Er ist ein Kunstwerk und entstellt niemanden. Diesen eklatanten Eingriff in die Kunstfreiheit können und wollen wir nicht hinnehmen", so der Geschäftsführer der Firma Zeitsprung, Michael Souvignier. Souvignier misst dem Urteil eine weitreichende Bedeutung bei: Sollte es Bestand haben, sei eine künstlerische Aufarbeitung historischer Stoffe nicht mehr möglich.