Logo: Deutscher PresseratSo sehr es mancher Leser auch goutieren mag: Eine Anleitung zur Nutzung illegaler Downloadangebote oder gar ein Vergleichstest gehören nicht in ein deutsches Presseprodukt. Das stellte der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates jetzt fest und holte pünktlich zum Nikolaustag die Rute in Form einer Rüge für die Zeitschriften "PC Magazin" und "PCgo" raus. Solche Inhalte seien mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar und verstoßen demnach gegen Ziffer sechs des Pressekodex. "Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien", heißt es dort.

Insgesamt sprach der Aussschuss zwölf Rügen, 19 Missbilligungen und 18 Hinweise aus. Der Aussschuss ging 106 Beschwerden nach, von denen 47 als unbegründet zurück gewiesen wurden. "Bild" erhielt insgesamt vier Rügen. Drei wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Zweimal abgewatscht wurde das Blatt wegen der Veröffentlichung von Daten, die zur Identifizierbarkeit von Tatverdächtigen beitragen, einmal, weil sie die Opfer eines Familiendramas auf Bildern nicht unkenntnlich gemacht hatte. Eine weitere Rüge brachte der "Bild" die ausführliche Berichterstattung über eine Selbsttötung ein. Dieses ist laut Mitteilung des Presserates nicht mit Richtlinie 8.5 des Pressekodex vereinbar.
 
 
Neben weiteren Rügen - wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ("TZ"), für die Nichtbeachtung des Gebotes zur Trennung von werblichen und redaktionellen Inhalten ("Myself", "Top Magazin Karlsruhe"), wegen eines Leserbriefs mit antisemitischen Inhalten ("Oberbayerisches Volksblatt") und wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht ("Hamburger Abendblatt") - ging eine Rüge wegen Verstoßes gegen das Wahrheitsgebot an "Das Goldene Blatt". Das Yellow-Press-Produkt hatte über die Geburt des dritten Kindes von Prinzessin Mette-Marit von Norwegen berichtet, wenige Tage bevor das Kind tatsächlich zur Welt kam.