Foto: NLMDas Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ausgesprochen Beanstandung gegen RTL wegen Verletzung der Menschenwürde nun endgültig bestätigt.

Gegenstand waren mehrere bereits Ende 2004 in den Sendungen "RTL aktuell" und "Nachtjournal" ausgestrahlte Beiträge, die die Misshandlung eines 91-jährigen pflegebedürftigen Mannes durch eine Verwandte zeigten. Auf den Bildern war unter anderem zu sehen, wie der Mann geschlagen und beleidigt wurde. Die Bilder waren von einer Überwachungskamera aufgenommen worden, die die Täterin selbst installiert hatte. Die Bilder der Misshandlungen wurden in den Beiträgen mehrfach wiederholt.

Die NLM hatte die Ausstrahlung bereits 2005 auf einen Beschluss der KJM hin beanstandet, da durch die Ausstrahlung die Menschenwürde des Opfers erneut verletzt worden sei. Es habe kein berechtigtes Interesse insbesondere an der wiederholten Ausstrahlung der Misshandlungsszenen bestanden, so die NLM damals.

Gegen diesen Bescheid hatte RTL Klage erhoben, die im Februar 2007 in erster Instanz abgewiesen wurde. Das Gericht war der Auffassung, dass KJM und NLM die Reichweite der Menschenwürde des Opfers richtig bestimmt hatten. Gegen diese Entscheidung beantragte RTL die Zulassung der Berufung, die das Oberverwaltungsgericht nun ablehnte. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar.