Logo: Bauer VerlagsgruppeNachdem der Bauer Verlag zwei einstweilige Verfügungen gegen die Jugendzeitschrift "Spießer" erwirkt hat, hat der Spießer Verlag die gerichtlichen Entscheidungen als endgültige Regelungen akzeptiert. In dem Rechtsstreit ging es um Eigenwerbung der Zeitschrift "Spießer", die in den Augen des Bauer Verlags unzulässig war.

"Spießer" wurde unter dem Hinweis auf die IVW-Zahlen aus dem zweiten Quartal 2008 als "Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift" beworben, was Bauers Unmut erregte. Bauer gibt das in seiner Auflagenentwicklung wöchentliche Jugend-Flaggschiff "Bravo" heraus. Die "Spießer"-Werbung empfindet man als wettbewerbs-verzerrend, da das Heft lediglich fünfmal jährlich erscheint und kostenlos abgegeben wird.
 

 
Auch gegen die Behauptung, "Spießer" habe den güstigsten TAP (Tausender-Auflagen-Preis), ging Bauer gerichtlich vor. Das Landgericht Hamburg sah in der Eigenwerbung des "Spießer" Wettbewerbsverstöße, gegen die die entsprechenden einstweiligen Verfügungen erhoben wurden, die "Spießer" nun zähneknirschend akzeptiert.

Zu der Entscheidung sagte "Spießer"-Verlagschef Frank Haring: "Als kleiner Verlag investieren wir lieber in den Ausbau unserer redaktionellen Ressourcen und die weitere Expansion von 'Spießer', anstatt in einen juristischen Präzedenzfall. Da wir immer mit harten IVW-Zahlen argumentiert haben, wäre eine Klärung, wann sich ein Magazin als Auflagenmarktführer bezeichnen darf, allerdings absolut wünschenswert. Aber auch ohne diesen Titel rennen wir mit einer verbreiteten Auflage von rund einer Million Exemplaren allenortens offene Türen ein, was Bravo offenbar schwer zu schaffen macht."