
Lange suchten die Medienwächter bei der Problematik den Dialog mit den Veranstaltern. So wurden 2007 sogar gemeinsam neue Richtlinien für TV-Gewinnspiele aufgestellt, die jedoch letztendlich nicht das Papier wert waren, auf dem sie gedruckt wurden. Deutschlands Medienwächter wurden vor- und das Publikum weiter in die Irre geführt. In wenigen Wochen könnte dies allerdings ein Ende haben. Dann tritt die neue Satzung der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen im Rundfunk in Kraft. Möglich geworden war diese neue Satzung, nachdem bei der letzten Novellierung des Rundfunk-Staatsvertrages die von den Landesmedienanstalten eindringlich geforderte Grundlage geschaffen worden war, um gegen medienrechtlich problematische "Call-In-Formate" strenger vorgehen zu können. Jetzt ist es also soweit: Eine medienrechtliche Handhabe ist vorhanden.
Und diese Verschärfung ist dringend nötig, wie Norbert Schneider jetzt feststellte. Anlässlich einer Sitzung am Mittwoch in Düsseldorf, erinnerte er noch einmal daran, dass die Landesmedienanstalten die Veranstalter wiederholt aufgefordert hätten, durch freiwillige Vereinbarungen transparente Spielabläufe sicherzustellen. "Leider müssen wir feststellen, dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen", so Medienwächter Schneider. Die Medienaufsicht hat in einer neuen Erhebung durch eigene Prüfgruppen jüngst insgesamt 33 neue Verstöße gegen die bislang noch freiwilligen Vereinbarungen zwischen Sendern und Medienwächtern festgestellt. Regelwidrig verhielten sich demnach 9Live, DSF, kabel eins und Tele 5. Letztgenannter Sender hat sich zum Jahreswechsel allerdings bereits von allen Call-In-Formaten getrennt.
Mit Blick auf die Vielzahl der Verstöße sagt Medienwächter Schneider: "Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet." Deswegen verschärft sich der Ton. Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich (Foto), kündigte nach Inkrafttreten der Satzung zügige und konsequente Beanstandungsverfahren der ZAK an, sofern sich nicht schnell entscheidende Veränderungen bei den einschlägigen Programmen zeigten. Als Konsequenz drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Und nicht nur das. "Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird, und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz," so Langheinrich.
