Erwachsen auf ProbeDie im Vorfeld äußerst umstrittene Sendung "Erwachsen auf Probe" darf wie geplant am heutigen Mittwoch-Abend bei RTL gesendet werden. Einen entsprechenden Verbotsantrag hat  das Verwaltungsgericht Köln am Vormittag abgelehnt. Ein familienpolitischer Verein und eines seiner Mitglieder hatten versucht, per Gericht das Jugendamt der Stadt Köln zu verpflichten, die Ausstrahlung zu untersagen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Jugendamt der Stadt Köln unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen sei, die Ausstrahlung der Reihe zu untersagen, weswegen es auch nicht dazu verpflichtet werden könne. Allein die Landesmedienanstalten sind für die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Wahrung der Menschenwürde im privaten Rundfunk zuständig. Zudem würden die Rechte der Antragsteller durch die Sendung nicht verletzt, teilt das Gericht weiter mit. Bei dem in dem Antrag formulierten Recht auf Menschenwürde handelt es sich um ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat und nicht um ein vom Staat für den Bürger durchzusetzendes Recht gegenüber Dritten.
 

 
Auch für die Aufsicht über eine eventuelle Wirkung der Sendung sind die Landesmedienanstalten zuständig. Gegen die Entscheidung können die Antragsteller Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Die Reihe "Erwachsen auf Probe" sorgt bereits seit einigen Wochen für Wirbel, nachdem RTL kommuniziert hat, dass in der Sendung Eltern ihre Babys für mehrere Tage an Teenager verleihen, um deren Eltern-Tauglichkeit auf den Prüfstand zu stellen. Gegen das Format laufen bereits auch zwei Strafanzeigen.
 
Ein Vertreter des Jugendamtes der Stadt Köln, der am vorvergangenen Freitag das Screening der Sendung vor Presse und Kritikern verfolgte, stellte in der sich an die Vorführung anschließenden Diskussion fest, dass er auf Grund des Gesehenen keine Kindeswohlgefährdung feststellen könne. Allerdings stellte er mit Nachdruck fest, dass die Sendung die Kinder instrumentalisiere.