Clemens Pig © ORF/Thomas Ramstorfer Clemens Pig
Die Führungsmannschaft des neuen ORF-Generaldirektors Clemens Pig steht, der künftige Chef des öffentlich-rechtlichen Unternehmens hat seine Wunschkandidaten am Dienstag gegenüber dem Stiftungsrat bekannt gegeben - und wusste dabei durchaus zu überraschen. So kommt es zu einigen Änderungen und nur ein zentraler Direktor wird verlängert, so soll Harald Kräuter auch künftig den Bereich Technologie und Innovation führen. Für die Direktion Programm und Brands schlägt Pig den bisherigen TV-Chefproducer Michael Krön vor, für Finanzen und Verwaltung holt er Silvia Lieb, die aktuell noch Vorstandsvorsitzende der Moser Holding ist. Die Direktion Audience und Plattformen soll Angelika Simma-Wallinger führen, sie war zuletzt Chefredakteurin im Landesstudio Vorarlberg. An der Spitze der Landesstudios kommt es zu Veränderungen in Salzburg, Steiermark, Kärnten und Vorarlberg. Am 11. August stimmt der Stiftungsrat des ORF über die Personalvorschläge ab, alles andere als eine Zustimmung wäre eine große Überraschung. 

© ORF/Thomas Ramstorfer
Seit Wochen und Monaten wurden in Medien verschiedene Personen für die unterschiedlichen Positionen gehandelt - auch mit Verweis auf angebliche Wünsche oder sogar Vereinbarungen der Politik. Die von Clemens Pig gemachten Vorschläge machen nun aber nicht den Eindruck, als hätte sich dieser an irgendwelche Wünsche der Politik gehalten. Der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer sieht laut APA "alle Unkenrufer, die seit Monaten von einem 'politisch ausgepackelten Regierungspaket' sprechen" widerlegt. FM4-Chefin Dodo Roščić wurde zuletzt etwa hoch gehandelt für einen Direktorenposten, war nun nach eigenen Angaben aber nicht einmal bei einem Gespräch mit Clemens Pig. Aus dem aktuellen Direktorium verabschiedet sich damit ab 2027 Stefanie Groiss-Horowitz, aktuell Programmdirektorin, und Eva Schindlauer, bislang Kaufmännische Direktorin. 

Roland Weißmann © ORF/Thomas Jantzen Roland Weißmann
Herbe juristische Niederlage für den ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Zur Erinnerung: Weißmann trat im Frühjahr zurück, nachdem eine ORF-Mitarbeiterin ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Der Ex-ORF-Chef hat das stets zurückgewiesen und sich stattdessen als Opfer inszeniert. Deshalb veröffentlichte das Wiener Stadtmagazin "Falter" im April Chats zwischen Weißmann und der betroffenen Frau, dagegen ging Roland Weißmann vor - und hat nun eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass der "Falter" alle veröffentlichten Passagen auch tatsächlich habe veröffentlichen dürfen. Im Mai untersagte das Handelsgericht Wien noch die Veröffentlichung von drei Chat-Auszügen, ein Großteil der Berichterstattung blieb aber auch schon damals aufrecht. 

Falter © Falter
Die Veröffentlichung der Chats durch den "Falter" hatte eine breite Diskussion - und auch Kritik - ausgelöst. Das Oberlandesgericht ist in seiner Begründung nun sehr klar, "Der Standard" zitiert aus dem Urteil einige wesentliche Stellen. "Die beanstandete Berichterstattung sei keine voyeuristische Antwort auf die vom Kläger selbst lancierte Legende gewesen", heißt es darin etwa. Vielmehr hätten die in dem langen "Falter"-Artikel eingebundenen Chat-Nachrichten die öffentlichen Behauptungen von Weißmann konkrete Dokumente entgegengehalten. Erst dadurch sei überprüfbar geworden, ob die vom Kläger behauptete "wechselseitige und einvernehmliche Beziehung" tatsächlich bestanden habe. Schon bei der Veröffentlichung der Chats hatte der "Falter" sehr juristisch argumentiert und erklärt, der ehemalige ORF-Chef habe durch Interviews in verschiedenen Medien eine "Selbstöffnung" seines Privatlebens betrieben, das eine Berichterstattung rechtfertige. So argumentiert nun auch das Gericht. Durch den "Falter" wurde auch bekannt, dass Weißmann nicht immer die Wahrheit gesagt hatte. So behauptete er unter anderem, es gebe keine kompromittierende Fotos - die Veröffentlichungen durch den "Falter" widerlegten das. 

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Abgeschlossen ist die juristische Auseinandersetzung in dem Fall aber noch lange nicht. Zwar hatte das Oberlandesgericht keinen außerordentlichen Revisionsrekurs zugelassen. Weißmann steht aber die Möglichkeit eines Zulassungsrevisionsrekurses zu - und diese will er nach Angaben seines Anwalts auch nutzen. Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum erklärte gegenüber dem "Standard", dass sein Mandant die OLG-Entscheidung zur Kenntnis nehme, sie aber nicht teile. "Schließlich hat der ORF mit seiner selbst die Rechte von Mag. Weißmann verletzenden Aussendung vom 9.3. und der darauffolgenden Duldung der medialen Kampagne gegen meinen Klienten erst notwendig gemacht, dass dieser sich öffentlich dazu äußern musste", so der Anwalt, der nun bis vor den Obersten Gerichtshof ziehen will. Das Hauptverfahren in der Sache beginnt am 7. September mit einer Verhandlung am Handelsgericht. 

P7S1P4, Follow © Monika Fellner
ProSiebenSat.1Puls4 und die Social-Media- und Influencer-Marketing-Agentur Follow haben in der vergangenen Woche ihre Zusammenarbeit offiziell gemacht. Demnach übernimmt Follow ab sofort die Social-Media-Vermarktung der Sendergruppe. Auf Social Media kommt ProSiebenSat.1Puls4 demnach über verschiedene Plattformen auf 2,8 Millionen Follower. "Wir prägen Social Media und Influencer Marketing seit einer Zeit mit, in der beides noch als Spielerei belächelt wurde. Heute arbeiten wir für Konzerne quer durch alle Branchen. Dass jetzt die größte Privatsendergruppe Österreichs auf uns zugeht, ist die schönste Bestätigung für diesen Weg. ProSiebenSat.1Puls4 bringt Reichweite und Marktzugang, Follow bringt Social-First-Denke und ein über Jahre gewachsenes Creator-Netzwerk. Für Kunden heißt das: Strategie, Content und Reichweite greifen ineinander, statt nebeneinander zu laufen", sagt Ilja Jay Lawal, CEO & Founder bei Follow. Von der Sendergruppe heißt es, dass man das Angebot durch die neue Partnerschaft "auf ein neues Level" hebe. 

ORF © ORF
Der ORF hat seine KI-Guidelines aktualisiert und sich nun detaillierte Regeln verpasst, wann und wie der Einsatz von KI gegenüber dem Publikum kenntlich gemacht wird. So wird man künftig in kreativen, fiktionalen und unterhaltenden Formaten sowie bei "Lifestyle-Dokumentationen" einen entsprechenden Hinweis zu Beginn der Sendung setzen. In den Bereichen Information, Sport und Magazin wird jeder KI-Einsatz timecode-genau mit eigens dafür entwickelten Inserts gekennzeichnet. Und in Nachrichtensendungen sind KI-generierte Bilder oder Videos nur dann erlaubt, wenn über KI berichtet wird. Im Audio-Bereich erfolge ein Hinweis direkt im Rahmen der Sendungs- oder Beitragsgestaltung, heißt es vom ORF. 

Österreich in Zahlen

Fußball WM 2026 bei ServusTV © ServusTV / Sebastian Marko
Der Juli war noch sehr geprägt durch die Fußball-WM, das schlägt sich auch in den Monatsmarktanteilen nieder. ServusTV etwa war viel stärker unterwegs als sonst und kam beim Gesamtpublikum auf sehr starke 8,4 Prozent Marktanteil. Bei den 12- bis 49-Jährigen waren es sogar 10,4 Prozent. Im Juni erzielten die Salzburger in der Zielgruppe zwar noch 14,2 Prozent, davor waren in diesem Jahr aber maximal 4,4 Prozent drin. Natürlich war ServusTV mit diesen Werten im Juli der erfolgreichste Privatsender. 

Fußball-WM 2026 © FIFA
Auch ORF 1 profitierte noch massiv von der WM und kam beim Gesamtpublikum auf 13,0 Prozent Marktanteil, das waren fast fünf Prozentpunkte mehr als im Juli des vergangenen Jahres. Beim jungen Publikum sicherte sich ORF 1 angesichts von 16,1 Prozent die Marktführerschaft im Juli. ORF 2, das keine WM-Spiele zeigte, steigerte sich im siebten Monat des Jahres im Vergleich zum Juni von 17,4 auf 18,8 Prozent, ein Jahr zuvor lag der Sender aber noch bei mehr als 20 Prozent. 

Puls4, ATV © ProSiebenSat.1Puls4/ATV
Die Sender der ProSiebenSat.1Puls4-Gruppe hatten es gegen diese Konkurrenz naturgemäß schwer, allen voran ATV tat sich in der klassischen Zielgruppe mit nur 2,8 Prozent ziemlich schwer. Puls 4 erreichte immerhin 4,5 Prozent. Wenn man auch ATV II und Puls24 dazurechnet, kamen die Österreich-Sender der Gruppe im Juli auf 9,4 Prozent Marktanteil, das waren fast zwei Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr.