Foto: DWDLDas Bedarf einer weiteren Erklärung: Welche Länder gehören denn nun zu jener EBA und wie ist diese definiert? Die Antwort auf diese Frage liefert die International Telecommunication Union (ITU), eine Organisation der Vereinten Nationen, die allerdings schon seit 1865 besteht und seit 1927 völkerrechtlich verbindlich technische Aspekte der weltweiten Telekommunikation regelt. Sie hat die European Broadcasting Area (EBA) in den so genannten "Radio Regulations" festgehalten - und das schon im Jahr 1932.

Demnach verläuft die Grenze der EBA im Westen entlang einer künstlich gezogenen Linie quer durch den Atlantik. Im Osten endet der europäische Sendebereich am 40. Längengrad Ost und im Süden am 30. Breitengrad Nord. Letztere Grenze beruht auf den damals noch existierenden Kolonien europäischer Staaten in Afrika, die berücksichtigt wurden. Der Ostgrenze wurde damals keine große Bedeutung zugemessen, da sie ohnehin irgendwo im Gebiet des damaligen Russland verlief.
 

 
Überträgt man diese 1932 festgelegte Definition der European Broadcasting Area auf die heutige Weltkarte bedeutet das: Große Teile Russlands, ehemalige Sowjet-Staaten, der Nahe Osten und die Nordküste Afrikas gehören zur EBA. Sogar der Irak, Saudi-Arabien und Syrien zählen demnach zur Europäischen Sendezone - und das noch heute, da sich an der Definition der European Broadcasting Area seit 78 Jahren nichts geändert hat. So ist die Welt nach wie vor in drei Sendezonen aufgeteilt - unabhängig von allen politischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte.

So könnten in Zukunft auch die EBU-Länder Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Libanon und Jordanien am Eurovision Song Contest teilnehmen. Sie erfüllen bereits alle Voraussetzungen. Syrien, der Irak und Saudi-Arabien sind als Länder der European Broadcasting Area zum Beitritt in die EBU berechtigt und damit potentielle Teilnehmer des Eurovision Song Contests. Aserbaidschan als jüngstes Mitglied des Wettbewerbs, seit 2008 dabei, nutzte übrigens eine andere Zugangsregelung: Man gehört dem Europarat an - und hat darüber auch das Recht zum Eintritt in die EBU. Der Eurovision Song Contest ist medienpolitischer als man denkt.
 
(Dieser Artikel erschien in anderer Form bereits 2007 und 2008 bei DWDL.de)