Aus Sachsen-Anhalt kamen nach der öffentlichen Vorlage der geplanten Reformen bereits ablehnende Worte. Und auch Thüringens Noch-Ministerpräsident Bodo Ramelow hält eine Erhöhung für ausgeschlossen. Der neue Thüringer Landtag werde dafür den notwendigen Änderungen des Staatsvertrags niemals zustimmen, sagte er nach Angaben der "SZ" anlässlich eines Treffens mit Aktivisten der Kampagnen-Organisation Campact.
Der Linken-Politiker kritisierte eine große Anzahl von gleichgelagerten Politmagazinen sowie immer gleiche Themen und Talkgäste. Auch müsse nicht jede ARD-Anstalt ein eigenes Schlagerradio unterhalten. Ramelow fordert stattdessen, dass die Intendantinnen und Intendanten Ideen entwickeln, wie Doppelstrukturen und Überflüssiges im Programm abgebaut werden können.
Tatsächlich ist die Situation im Thüringer Landtag nach der Wahl Anfang September kompliziert. Die AfD ist mit fast einem Drittel der Stimmen stärkste Partei geworden, dahinter folgten CDU (23,6 Prozent) und BSW (15,8 Prozent). Ramelows Linke stürzten auf 13,1 Prozent ab. Noch gibt es keine Regierung, aber die AfD wird einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit ziemlicher Sicherheit nicht zustimmen. Wie lange Ramelow überhaupt noch Ministerpräsident ist, bleibt abzuwarten. Ramelows Aussagen richten den Blick jetzt aber noch einmal auf die verfahrene Situation im Landtag.
Derweil drängt sich immer mehr die Frage auf, wie die Anstalten reagieren, sollte der Rundfunkbeitrag nicht wie von der KEF empfohlen steigen. Gehen sie dann direkt im Januar zum Bundesverfassungsgericht, oder warten sie, bis die Ratifizierung des sogenannten Reformstaatsvertrags durch die Länder endgültig gescheitert ist? Die Rundfunkkommission hatte gehofft, dass die ausgearbeiteten Reformen so stark sind, dass man auch die zweifelnden Bundesländer zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags bringen kann. Dann mit der Aussicht, dass es in Zukunft einen stabilen Beitrag gibt - oder vielleicht auch Senkungen möglich sind. Ramelows Aussagen lassen Zweifel daran, ob diese Strategie tatsächlich aufgehen wird.
Bereits in der kommenden Woche treffen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und wollen den Reformstaatsvertrag beschließen. Spannend wird sein, ob es nach der öffentlichen Anhörung noch Änderungen geben wird. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist bislang nicht Teil des Reformpakets, die KEF hatte mit ihrem kürzlich vorgelegten Sondergutachten aber deutlich gemacht, dass die angedachten Reformen ohnehin nichts ändern würden an der Beitragsempfehlung für den Zeitraum zwischen 2025 und 2028. Änderungen an dem Paket wären nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz nicht mehr möglich, die Bundesländer können dann nur noch zustimmen, ablehnen oder gar nicht darüber entscheiden.