Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro steigen, so sah es eine Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aus dem Februar 2024 vor. Nur: Nicht alle Bundesländer wollten der Erhöhung zustimmen. Und weil nun mal alle 16 Länder grünes Licht geben müssen, beträgt der Rundfunkbeitrag auch heute noch 18,36 Euro. ARD und ZDF legten dagegen Verfassungsbeschwerde ein, das Urteil erfolgt aber erst 2026.
In einem äußerst seltenen Schritt hat sich die KEF nun aber zu einer Reduktion ihrer Beitragsempfehlung entschlossen. Das geht aus dem Entwurf des neuen 25. Berichts hervor, der kurz vor der Finalisierung steht und im Februar 2026 veröffentlicht werden soll. Demnach empfiehlt die KEF eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro. Über entsprechende Informationen hatte das Branchenmagazin "Medieninsider" (€) zuerst berichtet. Mittlerweile kann DWDL.de diese Zahlen bestätigen.
Noch im Dezember stehen die letzten Anhörungen zum 25. Bericht an. Änderungen sind nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. Wenn die KEF den Bericht dann im Februar veröffentlicht, liegt der Ball wieder bei der Politik. Die Länder haben dann bis Ende 2026 Zeit, die Erhöhung in einem staatsvertraglichen Verfahren zu beschließen. Schaffen sie das, und der Beitrag erhöht sich 2027 um die erwähnten 28 Cent, wären die Anstalten bedarfsgerecht finanziert - und das für die gesamte Beitragsperiode (2025-2028). Aktuell sind ARD und ZDF nicht bedarfsgerecht finanziert, auch das hält die KEF in ihrem Berichtsentwurf fest.
Eine Blackbox ist und bleibt das Bundesverfassungsgericht: Halten ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde aufrecht, würde Karlsruhe wohl irgendwann 2026 darüber entscheiden. Angesichts der neuen Sachlage erscheint eine Entscheidung nach der Veröffentlichung des KEF-Berichts als wahrscheinlich. Als ausgeschlossen gilt, dass Karlsruhe die neue Empfehlung der KEF ignoriert und möglicherweise, sollte das Gericht zugunsten der Sender entscheiden, den Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro anhebt. Sowohl für die Politik als auch für das Verfassungsgericht stellen die 18,64 Euro eine neue, verbindliche Empfehlung dar.
Reformstaatsvertrag noch ohne Auswirkungen
Dass die KEF zu diesem Zeitpunkt eine neue Beitragsempfehlung ausspricht, ist äußerst ungewöhnlich. Der 25. Bericht ist als Zwischenbericht in der laufenden Beitragsperiode angelegt - normalerweise bleibt die frühere Empfehlung hier bestehen. Doch in der aktuellen Beitragsperiode ist vieles nicht so, wie man es kennt.
Erst zum 1. Dezember ist der sogenannte Reformstaatsvertrag in Kraft getreten. Mit ihm wollen die Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren und perspektivisch die Kosten senken. Die inzwischen geltenden, neuen Regelungen haben allerdings "keinen nennenswerten Einfluss" auf die aktualisierte Beitragsempfehlung, der KEF. Das geht aus dem Entwurf des 25. Berichts hervor, der DWDL.de vorliegt. Die Anmeldung der Anstalten zum Bericht erfolgte schon vor Monaten - auf Basis des damals geltenden Staatsvertrags. Die KEF bestätigt in dem Berichtsentwurf, dass die eingeführten Reformen ihre Wirkung frühestens ab 2029 entfalten.
Hohe Mehrerträge
Aus dem Entwurf des 25. KEF-Berichts geht außerdem hervor, dass die verringerte Beitragsempfehlung vor allem auf festgestellte Mehrerträge zurückzuführen ist - ein Umstand, auf den die Öffentlich-Rechtlichen keinen Einfluss haben. Die KEF spricht von einer "Stabilisierung der Beitragserträge". Hier geht’s vor allem um Mehrerträge in den Jahren 2023 und 2024, die 129,7 Millionen Euro betragen und die von den Anstalten einer Rücklage zugeführt wurden. Diese rechnet die KEF ans Eigenmittel an, so sinkt der Rundfunkbeitrag. Der Gesamtbetrag der sogenannten Sonderrücklage III beträgt in Summe rund 1,2 Milliarden Euro. Grund für die Mehreinnahmen ist die Tatsache, dass inzwischen mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die prognostizierten Einnahmen in den nächsten Jahren.
Als weiteren Grund für die angepasste Beitragsempfehlung führt die KEF in ihrem Berichtsentwurf an, dass die Anstalten mehr Finanzerträge als erwartet erwirtschaftet hätten. Hier habe das starke Zinsniveau geholfen. Und dann hat die KEF festgestellt, dass die Anstalten 2023 und 2024 deutlich weniger ausgegeben hätten - auch wegen der unklaren Lage rund um den Rundfunkbeitrag. Das hätte zu einer steigenden Liquidität Ende 2024 geführt. "Allerdings werden diese Mittel dann ab 2025 zur Nachholung der Investitionen zusätzlich benötigt", heißt es von der KEF in ihrem Bericht.
Was machen die Länder 2026?
Generell - das ist eine positive Nachricht für die Öffentlich-Rechtlichen - hat sich an den von der KEF festgestellten Aufwendungen kaum etwas getan. Im Vergleich zum 24. Bericht steigen die Aufwendungen demnach nur um 357 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 2025 und 2028, das entspricht einer Steigerung in Höhe von 0,9 Prozent für die gesamten vier Jahre. Die KEF hat also schon damals ziemlich genau gerechnet. Und es zeigt: Die neue Beitragsempfehlung jetzt ist vor allem auf die erwarteten Mehrerträge zurückzuführen. ARD, ZDF und Deutschlandradio wird also nichts weggenommen, was sie ursprünglich als Bedarf angemeldet hatten.
Sollte die KEF bei ihrer neuen Beitragsempfehlung bleiben, wovon auszugehen ist, stellen sich im neuen Jahr allen Beteiligten eine Reihe von Fragen. Für Anstalten und Länder ist die neue Situation eine Chance, um aufeinander zuzugehen. Ob tatsächlich alle 16 Länder die nun aktualisierte Beitragsempfehlung im nächsten Jahr aber überhaupt beschließen können und wollen, wird eine entscheidende Frage sein. Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern stehen Landtagswahlen an. Solche Wahlen haben traditionell Einfluss auf die Politik in den dortigen Ländern - und der Rundfunkbeitrag ist ein besonders kontroverses Thema.
Und dann ist da ja auch noch das Bundesverfassungsgericht, von dem niemand weiß, wann und wie es entscheiden wird. Eins jedenfalls ist klar: 2026 wird für die Öffentlich-Rechtlichen mindestens genau so spannend für 2025.
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