Der RBB muss weiter sparen. Das empfiehlt der Berliner Rechnungshof in einem neuen Beratungsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus, der sich mit der wirtschaftlichen Lage des öffentlich-rechtlichen Senders beschäftigt. Zwar habe der RBB seine finanzielle Situation durch umfangreiche Sparmaßnahmen bereits "erheblich verbessert", seine dauerhafte Handlungsfähigkeit könne der Sender aber "nur durch die Fortsetzung eines konsequenten Sparkurses sichern".

Der Bericht des Rechnungshofes beinhaltet dann auch direkt eine Zusammenstellung an unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation, die der Gesetzgeber treffen könnte. Dazu gehört eine mögliche Reduzierung der Hörfunkprogramme. Aktuell betrieb der RBB sieben Radiosender, der reformierte Medienstaatsvertrag jedoch erlaubt zusammen mit dem Landesrecht jedoch nur sechs Programme. Auch eine schrittweise Reduzierung der UKW-Verbreitung sowie eine flächendeckende Umstellung auf DAB+ wird nahegelegt.

Spannend sind auch die Empfehlungen des Rechnungshofes mit Blick auf den Umgang mit Werbung: So wird dem Senat empfohlen zu prüfen, inwieweit das aktuell geltende Verbot lokaler und regionaler Werbung sowie die Werbezeitreduzierung von ehemals 105 auf inzwischen 90 Minuten pro Tag geeignete Instrumente zur Förderung der Medienvielfalt darstellten. Darüber hinaus wird auch die Prüfung einer Erhöhung des Umfangs der Werbezeit im Hörfunk empfohlen. Der Rechnungshof verweist darauf, dass der Vermarkter RBB Media aufgrund der im jüngsten RBB-Staatsvertrag festgeschriebenen Werberegulierung bis 2028 sinkende Werbeumsätze erwartet.

Potenzial sieht der Rechnungshof außerdem auch im Hinblick auf Werbung im Bereich der Telemedien, "um Einnahmeverluste durch Veränderungen im Mediennutzungsverhalten zu kompensieren". Anders ausgedrückt: Beim Berliner Rechnungshof kann man sich auch Werbung in Mediatheken vorstellen. Konkret heißt es: "In Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis sollte sich Berlin dafür einsetzen, dass der Medienstaatsvertrag Werbung der Rundfunkanstalten in Telemedien ermöglicht."

Beim RBB sieht man sich in seinen bisherigen Maßnahmen bestätigt. Intendantin Ulrike Demmer: "Wir freuen uns über die Anerkennung unseres Konsolidierungsweges durch den Rechnungshof Berlin. Dessen sorgfältige Prüfung bestätigt die Notwendigkeit des erneuten, umfangreichen und nachhaltigen Sparprogramms, das der RBB Anfang 2025 aufgelegt hat." Die unterschiedlichen Hinweise was die Reduzierung von Hörfunkwellen oder die Ausweitung von Werbemöglichkeiten angehe nehme man zur Kenntnis, die Verantwortung liege hier aber beim Gesetzgeber. An anderem wie der UKW-Verbreitung arbeite man aber auch im RBB. "Der Rechnungshof erwartet, dass wir das Reformtempo hoch halten - das sehen wir ganz genau so und fühlen uns darin bestärkt", so Ulrike Demmer.