Der Berliner Rechnungshof hat sich zuletzt erneut die finanzielle Situation des RBB angeschaut und seine Erkenntnisse und Empfehlungen für Senat und Abgeordnetenhaus in einem Bericht zusammengefasst, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Darin wird dem RBB zwar attestiert, die finanzielle Situation durch Sparmaßnahmen bereits erheblich verbessert zu haben, zugleich weist man aber auf den weiterhin notwendigen Sparkurs hin. Dabei gab es auch einige Vorschläge zu Kosteneinsparungen oder zur Erhöhung der Einnahmen, die der Gesetzgeber prüfen solle - und vor allem letztere ließen aufhorchen.
So empfiehlt der Rechnungshof, dass sich der Gesetzgeber eine Rücknahme der Reduzierung der Werbung im Hörfunk von täglich 105 auf 90 Minuten, die seit Anfang 2024 gilt, überlegen solle - ebenso wie eine Einführung von Werbemöglichkeiten in der Mediathek, "um Einnahmeverluste durch Veränderungen im Mediennutzungsverhalten zu kompensieren". Letzteres ist eine Idee, die zuletzt auch schon von anderen diskutiert wurde, die Mediaagenturen etwa sprachen sich dafür aus.
Beim Privatsender-Verband VAUNET ist man wenig überraschend nicht begeistert, dass diese Diskussion durch den Rechnungshof-Bericht wieder hochkocht. Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUENT und CEO der FFH-Mediengruppe, weist die Vorschläge gegenüber DWDL.de nicht nur deshalb zurück, weil der Berliner Landesrechnungshof gar kein medienpolitisches Mandat habe, sondern auch aus inhaltlichen Gründen.
"Diese Empfehlungen klammern das duale System im Medien- bzw. Radiomarkt mit den privaten Anbietern völlig aus und verfolgen einseitig nur den Gedanken einer Einnahmeoptimierung beim RBB. Eine Umsetzung solcher Vorschläge hätte erhebliche Auswirkungen auf die privatwirtschaftlichen Radiostationen und würde das Ungleichgewicht im dualen Mediensystem weiter zu Gunsten der ARD verschärfen."
Die privaten Anbieter fordern schon seit langem stattdessen einen "Einstieg in den Ausstieg der ARD aus der Radiowerbung". In einem ersten Schritt solle ARD-weit das NDR-Modell eingeführt werden, wonach nur noch 60 Minuten pro Werktag in einem einzigen Programm zulässig seien, weitergehende Schritte sollen nach Vorstellungen von VAUNET folgen.
"Gleichzeitig muss ein Vordringen der ARD-Radiowerbung in lokale und regionale Werbemärkte ausgeschlossen werden. Der ÖRR in unserem Land wird auskömmlich über die Haushaltsabgabe finanziert! Wir haben kein Interesse, unseren Kopf für die Finanzierungsprobleme des RBB hinzuhalten", so Maier auf DWDL.de-Anfrage.
VAUNET begrüßt Beschluss der Rundfunkkommission
Begrüßt hat VAUNET unterdessen den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder, Kooperationen im Rundfunkbereich zu erleichtern - und zwar ausdrücklich auch zwischen privaten Rundfunkveranstaltern. Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender von VAUNET und Chief Corporate Officer von RTL Deutschland: "Die Länder senden ein wichtiges Signal: Kooperationen sind ein zentraler Baustein, um die wirtschaftliche Zukunft der Anbieter im dualen System zu sichern – gerade auch für private Medienanbieter. Sie knüpfen damit an den Koalitionsvertrag des Bundes an, der ausdrücklich vorsieht, Kooperationen privater Medienhäuser zu erleichtern. Entsprechend sollte der Bund in der angekündigten 12. GWB-Novelle nun die Vorschläge der Länder aufgreifen und die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunkanbieter anpassen."
Mehr zum Thema
von




