Knapp zwei Jahre haben der Deutsche Drehbuchverband (DDV) und RTL Deutschland miteinander verhandelt. Nun konnten sich beide Seiten erstmals auf gemeinsame Vergütungsregeln verständigen, die für in der Primetime ausgestrahlte Filme, Serien und Sitcoms in der Primetime gelten. 

RTL und Drehbuchverband © RTL / Drehbuchverband
Die Vereinbarung ist dabei zweigeteilt: Während der sogenannte "GVR Primetime Fiction I" rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und Vox im Zeitraum von 2020 bis 2021 umfasst und Beteiligungsansprüche bei Erreichen definiterter Reichweiten vorsieht, gilt der "GVR Primetime Fiction II" für Produktionen ab dem Jahr 2022. Dieser enthält eine Regelung zur Mindestvergütung für neue Produktionen und sieht auch eine Neuregelung zur Fälligkeit der Vergütungen vor. In beiden Verträgen werden auch zusätzliche Erlösbeteiligungen für Drehbuchautorinnen und -autoren am kommerziellen Vertrieb sowie Beteiligungen am Verkauf von Formatrechten berücksichtigt.

"Die Verhandlungen war auf beiden Seiten von Kompromissbereitschaft geprägt", sagten Verhandlungsführer Marcus Seibert und DDV-Vorstand Chistian Lex in einem gemeinsamen Statement. So seien die Neuregelungen der Mindestvergütungen "besonders erfreulich", erklärten sie. "Anerkennenswert ist, dass wir die Einigung zum jetzigen Zeitpunkt trotz der aktuellen wirtschaftlich unruhigen Situation finden konnten."

Andreas Fischer, Chief Operating Officer bei RTL Deutschland, sagte: "Die angemessene Vergütung für den Erfolg der kreativen Leistung von Drehbuchautorinnen und -autoren ist uns wichtig. Wir freuen uns daher, dass in den konstruktiven Gesprächen zwei GVR abschlussreif verhandelt werden konnten."

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