Kaum sind eineinhalb Jahre vergangen, ist klar, wie es mit der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur nicht erfolgten Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 weitergeht. Wie das Gericht jetzt mitteilte, wird es am Dienstag, den 23. Juni, eine mündliche Verhandlung in der Sache geben. Schon das ist eine kleine Überraschung, die Verfassungsrichter hätten auch ohne eine solche Anhörung eine Entscheidung treffen können. Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe beginnt um 10 Uhr. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte ursprünglich eine Entscheidung bereits für das vergangene Jahr in Aussicht gestellt, daraus wurde aber nichts. Und auch zuletzt wollte man sich auch auf Rückfrage nicht zum Status Quo der Verfassungsbeschwerden äußern. In einer Pressemitteilung hält das Verfassungsgericht nun fest, dass die Beschwerdeführer, also ARD und ZDF, ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt sehen. 

Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 18,36 auf 18,94 Euro monatlich empfohlen, das galt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028. Die Bundesländer folgten dieser Empfehlung aber nicht geschlossen, so blieb der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro und die Öffentlich-Rechtlichen wandten sich an das Bundesverfassungsgericht, das bereits im Zuge der letzten KEF-Empfehlung eingreifen musste und den Beitrag erhöhte, weil sich damals Sachsen-Anhalt weigerte. 

Der zuletzt gefasste Plan der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sah vor, die bisherige Höhe des Rundfunkbeitrags für zwei Jahre beizubehalten. Im Zuge dessen verwiesen die Länder auf die Rücklagen der Sender, auf die diese fortan zugreifen konnten. Damit sah die Politik ARD und ZDF nicht unterfinanziert. Im Dezember 2025 trat zudem der Reformstaatsvertrag in Kraft, eine geplante Reform des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, inklusive eines neuen Modells zur Beitragsfestsetzung, scheiterte jedoch am Widerstand von Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. 

Im Februar dieses Jahres hat die KEF nun ihren 25. Bericht vorgestellt, der als Zwischenbericht angelegt ist. Überraschenderweise hat die Kommission darin noch einmal eine neue Höhe des Rundfunkbeitrags empfohlen - 18,64 Euro. Wenn dieser Beitrag ab 1. Januar 2027 gelten würde, wären die Anstalten für den gesamten Beitragszeitraum bedarfsgerecht finanziert, erklärte die KEF. Auch das Bundesverfassungsgericht verweist in einer Pressemitteilung rund um die kommende mündliche Verhandlung auf die neue KEF-Empfehlung.