Im September vergangenen Jahres schien die Leipziger Produzentin Jana Bernhardt endlich an ihrem ersten Zwischenziel angelangt. Sie will beweisen, dass RTL ihr für einstige Produktionen Dumpingpreise gezahlt hat, auf die sie sich nur eingelassen habe, weil man ihr ein eigenes Format in Aussicht gestellt habe, zu dem es dann aber nie gekommen ist. RTL weist die Vorwürfe zurück. Mehr zu den Hintergründen an dieser Stelle.
Bernhardt verklagte RTL zunächst darauf, die eingenommenen Werbeeinnahmen offenzulegen, um damit dann in einem zweiten Schritt die Diskrepanz zwischen den RTL-Einnahmen und ihrer Entlohnung nachzuweisen. Im Herbst letzten Jahres urteilte das Oberlandesgericht Köln dann in letzter Instanz, dass RTL zu dieser Offenlegung verpflichtet sei. Nachdem RTL erfolglos versucht hatte, den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgerichts einzuschalten, kündigte der Sender im September vergangenen Jahres schließlich an, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Das hätte das Ende der Geschichte sein können - war es aber nicht. Denn RTL lieferte zwar Zahlen, Jana Bernhardt bezweifelt aber deren Korrektheit und Vollständigkeit. Nachprüfen lassen sie sich nicht, weil RTL entsprechende Belege schuldig blieb. Juristisch gesehen heißt das, dass RTL zwar Auskunft erteilt, aber seine aus dem Urteil ebenfalls hervorgehende Rechenschaftspflicht nicht erfüllt hat, wie nun das Landgericht Köln im Zwangsvollstreckungsverfahren feststellte.
Daher legte das Landgericht nun ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen RTL fest, womit das Gericht den maximal möglichen Betrag von bis zu 25.000 Euro zu einem großen Teil ausschöpfte. Eine direkte Verhängung von Zwangshaft, die Bernhardt gefordert hatte, lehnte das Gericht hingegen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit zum jetzigen Zeitpunkt ab: Ein Zwangsgeld sei als erstes Mittel "gerade noch ausreichend", wie aus dem Beschluss hervorgeht. Bernhardts Rechtsanwalt Henning Fangmann sieht darin ein "deutliches Zeichen in Richtung der RTL-Geschäftsführung", dass dieser Schritt noch drohe, wenn die Verträge mit den Werbepartnern weiterhin nicht offengelegt würden.
RTL hatte beantragt, die Vertragsdetails als geheimhaltungsbedürftig einzustufen, weil sie Geschäftsgeheimnisse enthalten. Der Antrag wurde im Zwangsvollstreckungsverfahren allerdings zurückgewiesen, weil RTL zur Offenlegung dieser Informationen im vorherigen Urteil bereits verurteilt worden war. RTL hat jetzt noch einmal Beschwerde gegen den ergangenen Beschluss eingelegt. Jana Bernhardt wirft RTL vorsätzliche Verzögerungen vor und fordert weiter die Verhängung von Zwangshaft, "damit RTL den Ernst der Lage begreift".
Dass RTL die geforderten Belege bislang nicht mitgliefert hat, begründet eine Sprecherin des Unternehmens so: "Aus dem Urteil ging klar hervor, dass wir Auskunft zu den Werbeerlösen geben müssen. Das haben wir getan. Unklar war aus unserer Sicht jedoch, ob und in welchem Umfang zusätzlich Unterlagen zu einzelnen Werbespots vorgelegt werden müssen. Dazu gibt es nun eine neue Entscheidung. Sie ist klarer, aus unserer Sicht aber weiterhin nicht eindeutig. Deshalb lassen wir sie überprüfen. Selbstverständlich kommen wir unserer Rechenschaftspflicht nach." Noch scheint das letzte Wort in diesem Verfahren also noch immer nicht gesprochen.
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