Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Vorgehen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegen den deutschsprachigen Fernsehsender RT DE bestätigt. Die Behörde hatte dem Unternehmen hinter dem Angebot bereits im Februar 2022 untersagt, das Programm in Deutschland zu veranstalten, weil die erforderliche Rundfunkzulassung fehlte.

Mit seinem Urteil vom Dienstag wies das Gericht die Klage der RT DE Productions GmbH nun ab und bestätigte zugleich die Rechtmäßigkeit der Beanstandungs- und Untersagungsverfügung der mabb. Diese beruhte auf einer entsprechenden Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Nach Auffassung der 32. Kammer war die Berliner GmbH entgegen ihrer Darstellung selbst als Veranstalterin des Programms anzusehen. Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, lediglich einzelne Sendungen für seine russische Großmuttergesellschaft TV Novosti produziert zu haben. Veranstalterin des Programms sei vielmehr das staatliche russische Medienunternehmen gewesen.

Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Nach den Gesamtumständen sei davon auszugehen, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die ausgestrahlten Inhalte bei der RT DE Productions GmbH in Deutschland und nicht in Russland gelegen habe. Zur Begründung verwiesen die Richter unter anderem auf öffentliche Äußerungen der GmbH vor dem Sendestart, in denen sie selbst die redaktionelle Letztverantwortung für RT DE reklamierte. Auch in Stellenausschreibungen habe sich das Unternehmen als TV-Sender präsentiert und gezielt Personal für einen solchen gesucht. Für die spätere Behauptung, lediglich Programmbestandteile für TV Novosti zugeliefert zu haben, habe die Klägerin dagegen keine stichhaltigen Belege vorgelegt.

Die betroffene GmbH, die 2014 nach deutschem Recht gegründet wurde und sich inzwischen in Liquidation befindet, hatte die Verbreitung von RT DE im Dezember 2021 über Satellit und Internet gestartet. Der Sendebetrieb von RT DE wurde bereits im April 2022 eingestellt, nachdem Gericht einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt hatte. Das jetztige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die RT DE Productions GmbH kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.