KI-Suchmaschinen und Chatbots sind weiter auf dem Vormarsch, nun hat sich die ZAK mit entsprechenden Diensten beschäftigt und eine Entscheidung mit möglicherweise weitreichender Entscheidung getroffen. So hat die Kommission erstmalig Bescheide gegen die KI-Angebote von Google und Perplexity erlassen. Zum ersten Mal überhaupt stellt die ZAK dabei die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf KI-Suche und KI-Chatbots fest. 

In zwei von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig Holstein (MA HSH) und Berlin-Brandenburg (mabb) geführten Verfahren standen Googles AI Overviews - eine Suchmaschine mit KI-generierten Übersichten - und Perplexity - ein KI-Chatbot mit KI-Nachrichtenseite - im Fokus. Für die Entscheidung, entsprechende Angebote nach dem deutschen Medienrecht zu bewerten, hat man auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. 

"KI-Suchmaschinen und -Chatbots sind Inhalteanbieter – und wir wenden deutsches Medienrecht ab sofort konsequent auf sie an. Unser aktuelles Rechtsgutachten stellt klar: KI-Antworten sind eigene Inhalte der Anbieter, das Haftungsprivileg des DSA greift hier nicht. Wer über die Auswahl und Platzierung von Links die Auffindbarkeit von Inhalten steuert, muss dies transparent machen – sonst verschwindet die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien. Genau diese Vielfalt zu sichern, ist unser gesetzlicher Auftrag. Deshalb handelt die ZAK", sagt Thorsten Schmiege (Foto oben), ZAK- und DLM-Vorsitzender.

Bei der Nutzung von AI Overviews werden die KI-Antworten nach ZAK-Angaben "als wesentlicher Teil der Ergebnisse dargestellt und erscheinen gut sichtbar und prominent platziert". Die klassische Link-Übersicht würde dadurch gegenüber den als eigenen Inhalten zu bewertenden KI-Antworten schlechter auffindbar dargestellt und damit "in unzulässiger Weise diskriminiert", stellt die Kommission fest. Die betroffenen Anbieter der KI-Dienste können gegen den Bescheid der ZAK jetzt noch Rechtsmittel einlegen.