Am Mittwochabend hat das Bundeskabinett den Entwurf zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen, das unter anderem Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle, ab denen also Zusammenschlüsse angemeldet werden müssen, generell angehoben werden. Während dieser Punkt Erleichterungen für die gesamte Wirtschaft bringen soll, gibt es auch eine Regelungen speziell für die Medienbranche.

Die bislang schon Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen eingeräumte Möglichkeit, Kooperationen einzugehen, um die Pressevielfalt zu sichern, wird nun auch auf private Rundfunkanbieter ausgeweitet. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird die Zusammenarbeit erleichtert. Auch Kooperationen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Rundfunkanbietern werden erleichtert. Hier wird in Zukunft bei der kartellrechtlichen Prüfung die Stärkung der Basis im intermedialen Wettbewerb besonders berücksichtigt. Dadurch soll die im Medienstaatsvertrag der Länder bereits angelegte Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich leichter umsetzbar werden. Für Kooperationen von privaten Rundfunkanbietern, auch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist ein Verfahren beim Bundeskartellamt vorgesehen, das schneller Rechtsklarheit schaffen soll.

Auch Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten werden durch die Gesetzesnovelle erleichtert - sie werden im Medienstaatsvertrag ja ebenso wie Kooperationen mit den Privaten auch explizit gefordert. Sofern Kooperationen der "Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" dienen, werden diese dem Entwurf zufolge vom Kartellverbot ausgenommen. Erleichtert werden sollen darüber hinaus Sanierungsfusionen im Pressebereich.

Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer preist die Beschlüsse mit folgenden Worten an: "Mit den medienpolitischen Anpassungen der Gesetzesnovelle verschaffen wir Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Angesichts des immer schärferen Wettbewerbsdrucks wird es ihnen unterhalb einer bestimmten Größe nun leichter möglich sein, sich durch wirtschaftliche Sanierungen, Kooperationen oder Fusionen am Markt neu aufzustellen. Damit leistet die Bundesregierung einen wesentlichen ordnungspolitischen Beitrag zum Erhalt der dualen Medienordnung in Deutschland."

VAUNET begrüßt Novelle, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf

Beim Verband Privatsender-Verband VAUNET begrüßt man den Beschluss hinsichtlich der Kooperations-Erleichterungen. Diese seien bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen gewesen, die Umsetzung mithin "überfällig". In dem Zusammenhang weist man darauf hin, dass Google, Meta und Amazon inzwischen die Hälfte aller deutschen Netto-Werbeinvestitionen vereinnahmen, im Bereich der Instream-Video-Erlöse gar 72 Prozent. Die neue Regelung sei wichtig, damit nationale Medienanbieter dieser Marktmacht ihrerseits durch Zusammenarbeit etwas entgegen setzen können, ohne zugleich mit jahrelanger kartellrechtlicher Unsicherheit leben zu müssen.

Der Vorstandsvorsitzende Claus Grewenig sagt: "Das Kabinett setzt mit der Bereichsausnahme für Kooperationen privater Medien einen wichtigen Auftrag des Koalitionsvertrags um, für den wir seit Jahren eingetreten sind. Private Rundfunkunternehmen werden nun im Hinblick auf Kooperationen kartellrechtlich mit der Presse gleichgestellt. Das stärkt unsere wirtschaftliche Basis im Wettbewerb mit digitalen Gatekeeper-Plattformen – und damit auch die publizistische Vielfalt in Deutschland. Wir danken ausdrücklich den Vertreter:innen im Bund und auch bei den Ländern, die sich hierfür eingesetzt haben. Die Kooperationsansätze des Medienstaatsvertrages sollten konsequent auf der Bundebene gespiegelt werden."

Nachbesserungsbedarf sieht man an anderen Stellen. Hinsichtlich der Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht man einen "Fortschritt mit Vorbehalt" und fordert, dass alle Formen der Kooperation, die der Medienstaatsvertrag der Länder umfassend vorsieht, auch durch das GWB ermöglicht werden. Zudem fordert VAUNET, den "Rundfunk-Multiplikator" bei der Fusionskontrolle von 8 auf 4 zu senken - das gleiche Niveau wie auch bei der Presse. Der hohe Multiplikator sorge trotz der generellen Anhebung der Schwellenwerte weiter dafür, dass selbst der Erwerb kleinerer Unternehmen oder die Gründung von Joint Ventures weiterhin der vollständigen Fusionskontrolle unterlägen. "Wirtschaftlich gebotene Konsolidierungsschritte werden dadurch faktisch erschwert oder verhindert. Presseverlage sind hier noch bessergestellt. Es gibt jedoch keinen sachlichen Grund, den Rundfunk anders zu behandeln", heißt es in einer Einordnung des Verbands.

Marco Maier, Mitglied des VAUNET-Vorstands: "Die Gleichstellung mit der Presse bei der Kooperationsregelung ist ein Erfolg und von großer Bedeutung, gerade auch für private Radioanbieter. Jetzt muss das Parlament diese Logik zu Ende denken und auch den Rundfunkmultiplikator in der Fusionskontrolle angleichen, denn Presse und Rundfunk stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen. Kooperationen im dualen System sollten im GWB so umfassend ermöglicht werden, wie der Medienstaatsvertrag dies für die Länder vorgezeichnet hat."