Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" an diesem Donnerstag berichtet, liegt ein Haftbefehl gegen den AfD-Politiker und Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vor. Hintergrund ist ein Prozess, den Krah gegen den Satiriker Jan Böhmermann verloren hatte - die ihm auferlegten Prozesskosten hatte er demnach allerdings nicht komplett bezahlt. Nun hat das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl erlassen. Gegenüber dem "Spiegel" will das Gericht den Haftbefehl-Erlass jedoch nicht bestätigen, da es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handele.
Der Prozess zwischen Krah und Böhmermann betrifft ausnahmsweise mal nicht die Arbeit des Satirikers im ZDF. Stattdessen geht es um Aussagen, die Jan Böhmermann im Podcast "Fest und Flauschig" bereits im Oktober 2024 getätigt hatte. Damals hatte Böhmermann in einer Ausgabe die Zuschrift eines Hörers vorgelesen, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe.
Krah ging dagegen vor und wollte Böhmermann diese Aussage verbieten lassen und argumentierte vor Gericht, das Vorlesen der Zuschrift könne sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Der Politiker verlor allerdings: Böhmermann hatte nicht nur klar gemacht, dass er lediglich eine Zuschrift vorliest, er hatte kurz danach auch erklärt, dass es eigentlich um 50 Flaschen gehe und dass diese von Krahs Tisch bestellt worden seien.
Maximilian Krah musste im weiteren Verlauf die Prozesskosten zahlen, doch das stellte sich als schwierig heraus. Böhmermann musste zunächst 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben - mehrere Medien berichteten Anfang des Jahres darüber. Krah erklärte damals, er habe möglichst spät zahlen wollen. Das Problem: Der AfD-Mann überwies offenbar nicht die ganze offene Summe. Aktuell stehen laut "Spiegel" noch immer 296,26 Euro aus.
Offenbar aufgrund dieser offenen Summe ist nun der Haftbefehl ausgestellt worden. "Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht", sagt Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski gegenüber dem "Spiegel". Krah selbst erklärt gegenüber dem Nachrichtenmagazin, dass er überrascht sei, dass "ständig Forderungen nachgeschoben" würden. Sein Anwalt würde das nun prüfen, er zahle im Zweifel.
Böhmermann gewinnt auch Prozess gegen Polizisten
Auch in einer anderen juristischen Auseinandersetzung hat Jan Böhmermann nun vorerst die Oberhand behalten. Ein Polizist und Polizeigewerkschafter sah sich durch Aussagen des Satirikers im "ZDF Magazin Royale" ebenfalls in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte. In der Folge des ZDF-Formats ging es um das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für gefährdete Personen aus Afghanistan und vor allem die Rolle der Bundespolizei bei diesem Programm. Das Landgericht München urteilte nach Angaben der "SZ" jetzt zugunsten Böhmermanns und hat die Klage abgewiesen. Demnach habe der Satiriker zulässige Meinungsäußerungen getätigt. Eine Berufung in diesem Fall ist möglich, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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