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"SZ"-Bericht

Kommen höhere Bußgelder bei Gewinnspielverstößen?

von Thomas Lückerath
11.07.2008 - 16:39 Uhr

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Die Landesmedienanstalten schlagen offenbar einen schärferen Tonfall an bei CallIn-Gewinnspielen. Es soll laut "Süddeutscher Zeitung" eine neue zwölfseitige Satzung geben, die erhebliche Bußgelder vorsieht.

Foto: PixelquelleDie "Süddeutsche Zeitung" berichtet am Freitag vorab online über eine neue zwölfseitige Satzung für Gewinnspiele im deutschen Fernsehen, die ganz offensichtlich einen Kurswechsel der Medienwächter andeutet. Denn während die zuletzt im vergangenen Sommer neu formulierten Gewinnspiel-Regeln noch unter Mitwirken der Call-In-Veranstalter entstanden, scheint diesmal die Politik den Druck erhöht zu haben. Ob es tatsächlich schärfere Formulierung gibt oder nur die Bußgelder erhebliche Höhen erreichen, ist allerdings noch unklar. So zitiert die "Süddeutsche" zwar einzelne Passagen der neuen Satzung, doch sind diese auch schon mit den heutigen Regeln identisch. So zum Beispiel die Regel, dass sofern ein in die Sendung durchgestellter Zuschauer die Antwort nicht weiß, "sofort ein weiterer Teilnehmer durchzustellen" ist.

Diese Regel gilt schon heute. Allerdings haben die Veranstalter bei einer Mißachtung der Regeln bislang keine schmerzhaften Folgen zu befürchten. Im vergangenen Juli verstieß sogar 9Live selbst bei einer für kabel eins erstellten CallIn-Sendung gegen die mitformulierten Regeln. Es ging um den unerlaubten Aufbau von Zeitdruck, der damals mit dem Unwissen des Moderators über die Länge der Sendung entschuldigt wurde. Doch gerade dies ist auch eine weitere Regel, die laut "SZ"-Bericht verschärft werden soll. Sie existiert allerdings grundsätzlich schon heute. Was also genau verschärft werden soll, geht aus den "SZ"-Angaben nicht hervor.
 
 
 
Foto: Uwe VölknerDie Landesmedienanstalten halfen hier am Freitag auch wenig bei der Aufklärung. Bei der LfM NRW war so z.B. niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Sollte der Satzungsentwurf, angeblich eine Reaktion auf die Vorgabe der 16 Bundesländer, den Verbraucherschutz zu stärken, so verabschiedet werden, drohen angeblich Bußgelder bis zu 500.000 Euro. 17 mögliche Verstöße, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, sind im Entwurf aufgelistet. Unklar ist jedoch wieso Medienwächter wie der LfM NRW-Direktor Dr. Norbert Schneider (Foto) noch im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaften und Verbraucherschützer aufforderte, endlich aktiv zu werden bei dubiosen CallIn-Gewinnspielen, da den Medienwächtern die Hände gebunden seien. Und ein Jahr später sollen jetzt aber erhebliche Bußgelder möglich sein? Schade, dass bei der LfM NRW am Freitag keine Antwort darauf zu bekommen war. Fraglich bleibt also, welche rechtliche Handhabe man dafür genau anwenden will.
 
Laut "SZ" betrachtet man bei den Medienwächtern die Folgen der neuen Satzung als gravierend. Doch bei 9Live, dem CallIn-Sender der ProSiebenSat.1 Media AG, sieht man den neuen Regeln gelassen entgegen. "Der Satzungsentwurf resultiert aus der neuen staatsvertraglichen Verankerung der Gewinnspiele im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die wir selbst gefordert haben. Insoweit ist dies nichts Überraschendes. Ohnehin stehen wir bereits in Gesprächen mit den Medienanstalten zu weiteren Fragestellungen bei Gewinnspielen", so der Sender in einem Statement am Freitag. Und betont gleich: "Gleichwohl praktiziert 9Live die von Ihnen geschilderten Maßnahmen zum Großteil ohnehin schon in seinem Programm, so dass wir keine wesentlichen Auswirkungen erwarten."

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