Foto: Photocase/spacejunkieDie Entscheidung des Kartellamts ist gefallen: Das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgelegte Vermarktungsmodell genügt nicht den kartellrechtlichen Anforderungen. In einem Statement während einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag hat Berhard Heitzer, Chef des Bundeskartellamts weitere Hintergründe erläutert.
 
Demnach sei die Zentralvermarktung der Bundesliga, auf die sich die Untersuchungen der Behörde konzentrieren, seit jeher als Monopol einzustufen gewesen, das nach Deutschem und Europäischen Recht grundsätzlich verboten ist, aber unter  dem Umstand, dass der Verbraucher hierdurch Vorteile in Anspruch nehmen kann, dennoch genehmigt werden kann.
 

 
Diese Vorteile nun sieht das Kartellamt im aktuell durch die Liga vorgelegten Modell der Rechteauswertung jedoch nicht. "Für die Eliminierung der zeitnahen Free-TV-Konkurrenz sollten die Erwerber der Pay-TV-Rechte kräftig zur Kasse gebeten und die Mehrkosten über die Pay-TV-Einnahmen refinanziert werden", sagte Heitzer. Bei einer Verlegung der Free-TV-Ausstrahlung auf eine Zeit nach 22 Uhr werde dem Zuschauer die Auswahlmöglichkeit zwischen frei empfangbaren Zusammenfassungen und der kostenpflichtigen Live-Berichterstattung genommen, so Heitzer.
 

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Heitzer verwies auf die Auswertungssituation in England, bei der die Highlight-Berichterstattung ebenfalls erst nach 22 Uhr stattfindet und die Pay-TV-Abonnements mit entsprechend deutlich höhen Kosten verbunden seien, als hier zu Lande derzeit der Fall. Launig merkt Heitzer an, dass die daraus erzielten Mehreinnahmen der englischen Fußball-Veranstalter sich nicht auf die Leistungen der englischen Nationalmannschaft ausgewirkt hätten, die sich für die kürzlich abgelaufene Europameisterschaft nicht qualifizieren konnte.

Nachdem das Kartellamt erstmals Zweifel angemeldet hatte, wurde das Vermarktungsmodell seitens der Liga nachgebessert. Dazu gehörte, an ungeraden Spieltagen ein Live-Spiel am Sonntagnachmittag, ein Vorziehen der Highlight-Berichterstattung im Free-TV am Sonntag und Highlight-Berichterstattung bereits von den Freitags-Spielen. Dies reicht der Behörde allerdings nicht aus, da sie den Samstag als Hauptspieltag ansieht, der hier unberührt bliebe.

Als weitere Alternative habe im Raum gestanden, die Berichterstattung am Samstag auf die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr zu verlegen, was die entsprechenden Sender wegen ihrer eigenen Programmgestaltung und der zu erwartenden Werbeeinnahmen als unwirtschaftlich abgelehnt hätten.

Keine Rechtfertigung für eine Monopol-Stellung auf Kosten der Verbraucher, so wie das Kartellamt sie sieht, sei der Verweis der Vereine auf dringend benötigte Mehreinnahmen, um die Deutsche Bundesliga international konkurrenzfähig zu halten.

In seinem Statement machte Heitzer zudem deutlich, dass die Entscheidung der Behörde nicht darauf abziele, sich schützend vor die ARD und den Erhalt der Sendung "Sportschau" zu stellen, da nach wie vor private wie auch öffentlich-rechtliche Sender die Möglichkeit hätten, sich an den Ausschreibungen der Free-TV-Rechte zu beteiligen. "Dass sich dabei Vorteile der ARD aus ihren besonderen Finanzierungsmöglichkeiten ergeben können, mag dahinstehen. Diese Vorteile resultieren aber aus der Entscheidung des Gesetzgebers für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht aus der Anwendung des Kartellrechts", so Heitzer.