Foto: PhotocaseEs ist eine Entscheidung ohne weitere größere Auswirkungen, aber es ist immerhin ein kleiner Erfolg für den Medienmogul Leo Kirch bei seinem Kreuzzug gegen die Deutsche Bank. Übereinstimmenden Medienberichten zu Folge hat der Bundesgerichtshof die Entlastung des Deutsche Bank-Vorstands und des Aufsichtsrats bei der Hauptversammlung im Jahr 2003 für nichtig erklärt.

Als Grund wird angeführt, dass das Unternehmen die Aktionäre während der Hauptversammlung nicht über die milliardenschwere Schadensersatzklage Kirchs gegen die Bank unterrichtet habe, dies gemäß ihres Corporate Governance-Grundsatzes jedoch hätte tun müssen. "Ein Vorstand, der über eine solche wichtige Frage schweigt, kann sich schwerlich auf Entlastung berufen", zitiert das "Handelsblatt" den Vorsitzenden Richter Wulf Goette.
 

 
Auch hätte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und vorherige Vorstandsvorsitzende Rolf Breuer die Hauptversammlung auf einen Interessenkonflikt hinweisen müssen, da sich die Klage Kirchs gegen die Deutsche Bank auf ein Interview bezog, das Breuer gegeben hatte. Seit dem Zusammenbruch des Kirch-Imperiums im Jahr 2002 überzieht der Medienmanager die Deutsche Bank mit Klagen, da er den Zusammenbruch auf eine Interview-Aussage Breuers zurückführt, in der der Bank-Chef die Kreditwürdigkeit Kirchs anzweifelte.

Bislang blieben die Klagen ohne größeren Erfolg. Die aktuelle Entscheidung des BGH stehe in keinem Zusammenhang mit der Schadensersatzklage Kirchs gegen Breuer, betonte das Gericht. Somit bleibt sie auch ohne weitere Auswirkungen auf den weiteren Prozess.