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Gegen die Abzocke

Neue Gewinnspielsatzung für Call-In gilt ab sofort

von Jochen Voß
27.02.2009 - 12:38 Uhr

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Foto: PhotocaseGeregelt sind in der neuen Satzung unter anderem auch die Bedingungen für eine transparente Durchführung der jeweiligen Gewinnspiele, ein klares Verbot irreführender Aussagen und der Schutz der Zuschauer, sich zu einer übermäßigen Teilnahme verleiten zu lassen. Pro Rätselfrage dürfen die Gewinnspielsendungen nun nicht länger als drei Stunden dauern. Gibt es ein Auswahlverfahren, muss mindestens alle 30 Minuten ein Anrufer in die Sendung durchgestellt werden.

Festgelegt ist in der neuen Satzung auch, dass die Spiele nach verständlichen und nachvollziehbaren Regeln ablaufen müssen. Die Lösungen müssen in einem allgemein zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein und im Anschluss veröffentlicht werden. Bislang fielen verschiedene Veranstalter immer mal wieder dadurch auf, dass einzelne Antwortmöglichkeiten aus exotischen Fachlexika stammten. Als Höchsteinsatz für die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Gewinnspielsendung ist ein Betrag von 50 Cent pro Anruf festgelegt. Zudem werden den Veranstaltern 9 Live und Co. klare Auskunftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden auferlegt.
 


Unzulässig ist auch, die Zuschauer mit fiktivem Zeitdruck zu einem schnellen Anruf zu bewegen. Nicht selten suggerierte eine ablaufende Uhr in verschiedenen Spielen eine kurze Zeitspanne bis zum Ende des Spiels. Mittlerweile lässt sich beobachten, dass verschiedene Anbieter den Countdown als "Bedenkzeit" deklarieren, wärend der nicht angerufen werden soll. Es ist zudem in regelmäßigen Abständen auf die Teilnahmebedingungen hinzuweisen.

Da die Landesmedienanstalten lediglich für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind, wird nun erwartet, dass auch ARD und ZDF sich als öffentlich-rechtliche Sender  bald mit einer eigenen Satzung an das neue Regelwerk anschließen. "Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren", so Langheinrich.

Die rechtliche Grundlage für die neue Gewinnspielsatzung ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den die Landesmedienanstalten ermächtigt sind, Regeln für Gewinnspiele aufzustellen und Verstöße gegen diese Regeln mit Bußgeldern zu ahnden.

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