VG MediaDer Rechtsstreit um die Nutzung von Informationsmaterial zu Fernseh- und Radiosendungen zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und der tvtv GmbH dürfte entschieden sein. Am heutigen Dienstag hat das Oberlandesgericht Dresden in letzter Instanz zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Somit müssen Unternehmen, die Services rund um Programminformationen anbieten, künftig Lizenzverträge mit der VG Media für die Nutzung von Texten, Bildern und Trailern, die von den Sendern bereitgestellt werden, abschließen.

Das Gericht hat nach einem lange Verfahren nun die Auffassung des Landgerichts Leipzig bestätigt, demzufolge das Promotion-Material urheberrechtlich geschützt ist, und somit der Ersteller die Regeln der Nutzung diktieren kann. Die VG Media, die die Interessen unter anderem der Mediengruppe RTL Deutschland und der ProSiebenSat.1 Media AG vertritt, will, dass EPG-Anbieter für die Nutzung der Programmwerbung künftig zahlen. Ein ähnlicher Rechtsstreit ist derzeit auch vor dem Landgericht Köln anhängig. Hier wehrt sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger gegen die Praxis der VG Media.
 

 

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Die Sache mit den Programminformationen ist verzwickt. So dienen die EPGs und Programmzeitschriften, die die Informations- und Werbematerialien der Sender benutzen, letztlich den Programmveranstaltern, indem sie den Zuschauern die geplanten Programme nahe bringen. Allerdings, so argumentiert die VG Media, verdienen die Anbieter damit Geld und fordern entsprechend eine finanzielle Beteiligung.

Das Urteil aus Dresden wird nun als Signal auch für das Verfahren in Köln gewertet. VG Media-Geschäftsführer Markus Runde: "Das Urteil ist richtungsweisend. Es stellt ausdrücklich klar, dass Programmmaterial als geistiges Eigentum, das mit hohem kreativen und finanziellen Aufwand von den Sendern erstellt wird, urheberrechtlichen Schutz genießt".