ARDLaut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sollen bei der ARD verschiedene Online-Angebote beim Dreistufen-Test von der Rundfunkräten durchgewunken werden. Dies gehe aus den sogenannten Mitberatungsvorlagen hervor, die die jeweils federführenden Rundfunkräte für einzelne ARD-Angebote verfasst haben. Die Vorlagen dienen den übrigen Landesrundfunkanstalten als Entscheidungsgrundlage für die Bewertung der Gemeinschaftsangebote der ARD.

Dem Bericht zufolge kommt der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks für "boerse.ard.de" zu dem Ergebnis, dass es keine Bedenken gegen das Angebot gebe. So handele es sich um ein "durchgehend 'journalistisch-redaktionell'" gestaltetes Angebot. Eventuell fehlender Sendungsbezug solle nachträglich erstellt werden - das habe HR-Intendant Helmut Reitze zugesagt. Im Markt der Börsenangebote im Netz, dessen Werbevolumen im für den HR erstellten Gutachten der Berater von PricewaterhouseCoopers auf 27 bis 34 Millionen Euro pro Jahr beziffert wird, wirke sich "boerse.ard.de" mit Einbußen von 500.000 bis 1,7 Millionen Euro aus. Dies sei als gering zu erachten. Auch zeitlich sieht man keine Notwendigkeit für Einschränkungen.
 

 
Keine Bedenken gibt es auch mit Blick auf das Angebot "sportschau.de" durch den WDR-Rundfunkrat, so die "FAZ". "Der WDR-Rundfunkrat sieht in 'sportschau.de' einen unverzichtbaren publizistischen Beitrag auf dem Markt der Online-Sport-Angebote", zitiert die Zeitung aus dem Papier. Ob das Angebot einen Mehrwert im Markt schaffe, sei für den Rundfunkrat unerheblich, da der Sendung und damit dem Internetangebot eine "besondere gesellschaftliche Integrationsfunktion" zukomme. Eine Veröffentlichung der eingeholten Gutachten lehnt der Rundfunkrat dem Bericht zufolge ab. Ein presseähnliches Angebot sehe man in den Inhalten nicht. Der Marktanteil auf alle Sport-Online-Angebote wird für "sportschau.de" auf 0,2 Prozent beziffert.
 

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Auch die Online-Angebote für die digitalen Spartensender Eins Festival, Eins Extra und Eins Plus wurden von den zuständigen Rundfunkräten zunächst für gut befunden. Hier habe man zum Teil sogar eine Ausbaufähigkeit festgestellt. Ebenso gebe es keine Probleme bei der Bewertung von "daserste.de" durch den BR-Rundfunkrat.
 
Derzeit laufen die Beratungen über die Dreistufen-Tests der einzelnen Online-Angebote der ARD auf Hochtouren. Durch das Föderalprinzip muss sich die jeweils federführende Anstalt mit den anderen Häusern vor der endgültigen Entscheidung beraten. Erst vor wenigen Wochen sorgte in Bericht über die Mitberatungsvorlage für die Online-Angebote der "Tagesschau" für Wirbel. Darin hießt es, der Rundfunkrat stelle dem NDR für das Angebot einen Freifahrschein aus. Auch die Meldung in der "FAZ" spricht nicht gerade dafür, dass die Rundfunkräte allzu kritisch mit den Angeboten in den Test gehen.

Vor allem die Kriterien Sendungsbezug und Verbot der Presseähnlichkeit sollten die Grenzen der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF klar eingrenzen. Allerdings scheint dieses Vorhaben nicht so zu greifen, wie von der Politik gewünscht. Nicht ganz frei von Interessen sind allerdings auch die Verlage, die Beratungen der Rundfunkräte berichten. Schließlich waren sie die Gegenpartei von ARD und ZDF in der Auseinandersetzung um den Rundfunkstaatsvertrag, der den Dreistufen-Test etablierte.