Jörg KachelmannDer Berliner Medienanwalt Christian Schertz hat das Vorgehen der Behörden im Fall Kachelmann scharf kritisiert. "Ich kenne keinen Fall, wo es die Justiz praktisch ermöglicht, dass ein prominenter Beschuldigter in entwürdigender Situation abgefilmt wird", sagte Schertz der "Frankfurter Rundschau". "Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, den Beschuldigten zu schützen."

Die Fernsehbilder von Jörg Kachelmann auf dem Weg zum Haftprüfungstermin seien "ohne Not zustande gekommen", meint der Medienanwalt. "Man hätte den Termin hinter verschlossenen Türen machen sollen." Kachelmann befinde sich in der Untersuchungshaft "in einem besonderen Gewaltverhältnis, wo er keine Möglichkeit hat, sich zur Wehr zu setzen", sagte Schertz der "FR". Auch die frühe Information der Medien über den Fall sei unverantwortlich. "In diesem Fall ist es nicht zulässig gewesen, so früh an die Öffentlichkeit zu gehen", sagte Schertz.
 

 
Die Ermittlungsbehörden gäben "schon im Stadium des bloßen Verdachts Medieninformationen heraus, obwohl sie laut Landespressegesetz die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten mit dem öffentlichen Interesse abwägen müssen." Selbst wenn Medien den Namen von Prominenten schon kennen, "müssen Behörden das nicht auch noch bestätigen", so Schertz. "Hier kann man von einem Prominenten-Malus sprechen."

Das Mannheimer Amtsgericht hat den Vorwurf zurückgewiesen, Kachelmann zur Schau gestellt zu haben. "Das Vorgehen wurde mit Herrn Kachelmann abgestimmt", sagte Gerichtssprecher Volker Schmelcher. Man habe das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gegen Kachelmanns Persönlichkeitschutz abgewogen. Ob das aber stimmt? "Wir kommen zu einem anderen Abwägungsergebnis als das Amtsgericht Mannheim", sagte dagegen Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker. "Wir halten jede Herrn Kachelmann erkennbar machende Berichterstattung für eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte."