Ultimate Fighting im DSF© UFC
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Bericht für das 4. Quartal 2010 vorgelegt und in diesem insgesamt 45 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt. Elf davon kamen aus dem Rundfunk-Bereich. Im Mittelpunkt standen dabei einmal mehr die Ultimate Fighting-Übertragungen, die von der bayerischen Landesmedienanstalt BLM inzwischen aus dem Programm von Sport 1 bzw. dessen Vorgänger DSF verbannt wurden. Die UFC geht gegen dieses Verbot allerdings vor.

Die Anfang 2010 im DSF-Nachtprogramm ausgestrahlten Sendungen "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night #109" hätten aus Sicht der Jugendmedienschützer aber bereits gar nicht im Fernsehen laufen dürfen. Aus Sicht der KJM wurden darin "gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner oder das Weiterführen eines Kampfes, obwohl der Kontrahent bereits blutet" gebrochen. Gerade die Darstellung als Sportart sei dabei problematisch, weil auf diese Weise aggressive Handlungen verharmlosend dargestellt würden. "Eine Nachahmungsgefahr, gerade bei älteren Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren, ist nicht auszuschließen", ist die KJM überzeugt und fühlt sich durch "semiprofessionelle Kampf-Clips im Internet" in dieser Vermutung bestätigt.

Doch nicht nur das DSF/Sport1 geriet mit Ultimate Fighting-Kämpfen erneut in die Kritik, auch MTV ist mit der Sendung "Bully Beatdown" ins Visier der Jugendschützer geraten. Die Kämpfe seien hier in einem anderen, aber nicht minder problematischen Zusammenhang gezeigt worden. Der Moderator besucht in jeder Episode einen so genannten "Pausenhofschläger" ("bully") und bietet ihm eine Siegprämie von 10.000 Dollar, wenn er sich einem Kampf mit einem professionellen Ultimate Fighting-Kämpfer stellt. Im Mittelpunkt der Sendung steht aus Sicht der KJM nicht die Läuterung des Peinigers, sondern die Befriedigung von Rachegefühlen, die die Gepeinigten in der Sendung ausleben dürfen. Die KJM kritisierte vor allem die Darstellung von Gewalt als legitimes Mittel zur Konfliktlösung sowie die mediale Inszenierung des Rachegedankens mittels verbaler Herabsetzung und Schadenfreude.

Die KJM kritisierte daneben auch die MTV-Sendung "Sido Exposed". Sido unterhalt sich damit als Sido mit Maske und Sido ohne Maske mit zwei Frauen. Diejenigen, die ihm besser gefällt, konnte ein Date mit ihm gewinnen. "Diverse frauenfeindliche und anzügliche Sprüche" führten dazu, dass die jungen Frauen "ausschließlich als Sexualobjekt dargestellt" worden seien. Dieses "Propagieren einseitiger Rollenklischees" beeinträchtige Unter-12-Jährige bei ihrer Selbstfindung. Für einen Sendeplatz im Tagesprogramm sei das Programm daher nicht geeignet gewesen.

Einen Verstoß entdeckte die KJM zudem in der RTL II-Dokusoap "Die Mädchen-Gang". In der Auftakt-Folge geht es eigentlich um Resozialisierung aggressiver Mädchen, zu Beginn würden allerdings "das aggressive Verhalten und die zahlreichen Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegenüber Dritten ausführlich in Szene" gesetzt. Auch wenn es sich um gespielte Szenen handelt, sieht die KJM hier eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Unter-16-Jährige. Problematisch war allerdings nur die erste Folge der Staffel. In den weiteren Folgen wurde das Verhalten der Mädchen negativ kommentiert und somit eingeordnet.