Es fällt fast in Kategorie Kurioses: Dann doch schon in der achten Staffel der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" fällt dem Arbeitsschutz in NRW auf, dass bei der Samstagabendshow auch minderjährige Kandidaten nach 22 Uhr auftreten. Wobei minderjährig anders als etwa beim "Supertalent", wo jüngere Teilnehmer schon immer bei der Bekanntgabe der Zuschauer-Abstimmung am späten Abend abseits der Bühne sitzen mussten, bei "DSDS" den 16-jährigen Kandidaten Sebastian Wurth betrifft. Er ist allerdings in der "DSDS"-Geschichte nicht der erste minderjährige Kandidat.

Wer unter 18 Jahren ist, darf ab 22 Uhr nicht mehr arbeiten - darunter fällt auch ein Auftritt in einer Fernsehshow. Deswegen muss er zu späterer Stunde im Publikum sitzen. Wird dagegen verstoßen, ist ein Ordnungsgeld fällig. Sollte Kandidat Sebastian Wurth bei der jetzigen Staffel - wie erwartet wird - weit kommen, dann dürfte das aber zunehmend schwierig werden. Ein Kandidat, der bei der Bekanntgabe des Ergebnisses im Publikum sitzt - das lässt sich nicht in Szene setzen.

RTL will sich jetzt um eine Sondergenehmigung kümmern. "Wir bemühen uns gemeinsam mit Sebastians Eltern, die seine Teilnahme bei DSDS sehr unterstützen, um eine Lösung", erklärt RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer am Sonntagabend gegenüber DWDL.de. Spekulationen der "Bild", dass RTL die Finalshow von "Deutschland sucht den Superstar" in die Niederlande verlegen könnte, um dem Problem zu entgehen, weist man in Köln eher erheitert zurück. Man suche stattdessen den Dialog mit dem Arbeitsschutz. Helfen soll dabei eben die Zustimmung der Eltern zu den Auftritten des 16-Jährigen.