Die Nachrichtenagenturen dapd und dpa beenden ihren Rechtsstreit um Aussagen des dapd-Gesellschafters Peter Löw, die er anlässlich der Übernahme der deutschen AP vor mehr als einem Jahr geäußert hatte. Löw hatte damals unter anderem von "sittenwidrigen Vertragslaufzeiten mit rechtswidrigen Vertragsklauseln" gesprochen und auf eine angebliche "Verzwerrung des Wettbewerbs" hingewiesen.

Diese und andere Aussagen der dapd wurden nun vom Landgericht Berlin untersagt. Mit der Klage wollte die dpa verhindern, dass die Konkurrenten weiterhin acht der in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen öffentlich verbreiten. Löw hatte darüber hinaus unter anderem gesagt, dass die dpa eine Monopolstellung inne gehabt habe. Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung gehe die dapd nun allerdings davon aus, dass von einer Monopolstellung der dpa heute in der Tat nicht mehr die Rede sein könne, sagte Löw am Dienstag.

Insbesondere durch den gewachsenen Geschäftsumfang der dapd, des Erwerbs der deutschen AP, der Kooperation mit CNN im Videobereich in Deutschland und des gerade erst letzte Woche vorgestellten Sportdienstes könne von einer Vorrangstellung der dpa nicht mehr die Rede sein. Aufgrund dieser Aussagen erklärten die dpa-Vertreter die Klage nun für erledigt. "Damit konnte endlich ein Schlussstrich unter ein über weite Strecken absurdes Verfahren gesetzt werden", zeigte sich dapd-Gesellschafter Peter Löw zufrieden. Er hoffe, dass sich die Auseinandersetzung mit der dpa nun versachliche.